Gemeinderat erlässt neuen Feuerwehrtarif
Auf Antrag der Fachgruppe Feuerwehr hat der Gemeinderat einen neuen Tarif für die verrechenbaren Dienstleistungen der Feuerwehr erlassen.

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Künftig wird der kantonale Tarif gemäss Anhang 1 zur Schadenwehrverordnung angewendet.
Da die Feuerwehrersatzabgaben die laufenden Aufwendungen nicht mehr zu decken vermögen, hat die Fachgruppe Feuerwehr den bestehenden Tarif überarbeitet. Dieser stammt aus dem Jahr 2000 und berücksichtigte einzig die Verrechnung von Fehlalarmen, nicht aber für weitere Dienstleistungen der Feuerwehr (z.B. Insektenwehr, Verkehrsdienst).
Die künftige Anwendung des kantonalen Tarifs über die Schadenbekämpfung bildet eine kantonal einheitliche Lösung. Es ist sinnvoll, diese zu übernehmen. Die Feuerwehr hat damit eine Handhabung, die Kosten für Fehlalarme und weitere verrechenbare Dienstleistungen gemäss klaren Kriterien für den Einsatz von Feuerwehrangehörigen, Einsatzmitteln und Ausrüstung in Rechnung zu stellen.