Gemeinderat bewilligt gebundene Ausgabe für Festlegung Gewässerraum im Siedlungsgebiet

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Die Kantone müssen im Auftrag des Bundes bis Ende 2018 und teilweise unter Einbezug der Gemeinden entlang aller Gewässer den sogenannten Gewässerraum festlegen.

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Dieser verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und stellt sicher, dass die Uferbereiche geschützt werden. Für die Planungsarbeiten hat der Gemeinderat einen Objektkredit als gebundene Ausgabe von Fr. 38'500.– bewilligt.

Um Flüsse, Bäche und Seen langfristig zu schützen, müssen die Kantone entlang ihrer Ufer einen Streifen Land festlegen, der bestimmten Gewässerfunktionen vorbehalten ist. Grundlage für die sogenannte Festlegung des Gewässerraums ist das 2011 revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes. Darin hat der Bund die Bemessungsgrundlagen und Mindestbreiten für den Gewässerraum definiert. Diese müssen auf die einzelnen Gewässerabschnitte angewendet werden, um zu bestimmen, wie breit der Gewässerraum im konkreten Fall ist und wie er angeordnet wird. Innerhalb des Siedlungsgebiets haben die Gemeinden diese Aufgaben für die kleineren Fliessgewässer von lokaler Bedeutung zu übernehmen, während der Kanton für die grösseren Gewässer von kantonaler und regionaler Bedeutung sowie die Koordination der Festlegung zuständig ist. Die Gemeinde Fällanden ist demnach für die Festsetzung der Gewässerräume bei folgenden Gewässern verantwortlich: Müserenbach, Zilbach, Dorfbach, Schönaubach, Langwisbach und Fröschbach. Inhaltlich und zeitlich hat sich die Gemeinde an den Vorgaben der Kantonalen Baudirektion zu orientieren, damit die Abstimmung auf die kantonale Planung gewährleistet ist. Für die Planungsarbeiten zur Festsetzung der Gewässerräume, die in die Kompetenz der Gemeinde Fällanden fallen, hat der Gemeinderat einen Kredit als gebundene Ausgabe von Fr. 38'500.– bewilligt. Der Planungsauftrag wurde an die Firma Holinger AG, Winterthur vergeben.

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