Mit der Einführung des HRM II sind die Gemeinden unter anderem gefordert, ein internes Kontrollsystem (IKS) in der Verwaltung zu organisieren.
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Ein internes Kontrollsystem soll Risiken minimieren, Schäden verhindern und die Glaubwürdigkeit und Transparenz gegenüber allen Anspruchsgruppen (Öffentlichkeit, Einwohner, Gemeinderat, Mitarbeitende) stärken. Von Seiten der kantonalen Behörden fehlt bislang eine systematische Vorlage, welche den Gemeinden zum Aufbau eines internen Kontrollsystems helfen kann. Der Ausschuss Finanzen wurde angefragt, ob die Gemeinde Schönenwerd bereit wäre, als Pilot im Kanton Solothurn das bereits bewährte Vorgehen einer Einführung eines IKS zu übernehmen. Der Ausschuss Finanzen begrüsst die Einführung des internen Kontrollsystems und empfiehlt dem Gemeinderat mit der Einführung zu starten.

Einstimmig angenommen

Einstimmig folgt der Rat der Empfehlung des Ausschusses Finanzen und stimmt einhellig der Einführung eines internen Kontrollsystems, unter Begleitung durch M. Schleuniger, ehemaliger Finanzverwalter und C. Lütolf, Civitas Public GmbH, zu. Die Unterstützung der beiden Herren erachtet der Gemeinderat sowie die Mitglieder des Ausschusses Finanzen als einen Mehrwert und schätzen die Erfahrung dieser Herren zum Thema internes Kontrollsystem.

-Mitteilung der Gemeinde Schönewerd

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