Fachhochschule vom Bund als beitragsberechtigt bestätigt

Der Bundesrat
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Bern,

Der Bundesrat erkennt die Berner Fachhochschule als förderungsberechtig an.

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Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 die Berner Fachhochschule (BFH) gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz beitragsrechtlich anerkannt. Neben der praxisorientierten Lehre gehören Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung sowie Dienstleistungen zu ihren Kernkompetenzen.

Mit Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) am 1. Januar 2015 müssen sich nicht nur alle künftigen, sondern auch die bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich als «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» zu bezeichnen. Sie ist im Weiteren eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und in den Genuss von Bundesmitteln zu kommen.

Der Kanton Bern hatte vom Bundesrat im Dezember 2003 eine unbefristete Genehmigung zur Errichtung und Führung der BFH gemäss damaligem Fachhochschulgesetz erhalten. Nun wurde die Berner Fachhochschule (BFH) am 29. September 2017 vom Schweizerischen Akkreditierungsrat als Fachhochschule institutionell akkreditiert. Anschliessend reichte der Kanton Bern als Träger der BFH das Gesuch um Beitragsberechtigung beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung ein. Die Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz SHK hat diesen Antrag im Juni 2018 einstimmig unterstützt. Basierend darauf hat der Bundesrat die beitragsrechtliche Anerkennung für die BFH ausgesprochen.

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