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Bürgergemeinderat behandelt Vaterschaftsurlaub und Aufnahme von Frauen in Zünfte

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Basel,

In seiner Sitzung beauftragte der Bürgergemeinderat den Bürgerrat, die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs für Angestellte der Bürgergemeinde weiterzuverfolgen

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Zudem überwies das Parlament mit knapper Mehrheit den Auftrag betreffend Mitgliedschaft von Frauen in den Basler Zünften und Gesellschaften.

In Ergänzung zum aktuellen Leistungsauftrag an die Christoph Merian Stiftung plante das Parlament an der heutigen Sitzung den künftigen Umgang mit seinem eigenen Kompetenzbeitrag in der Höhe von jährlich 200'000 Franken zu beraten («Soziale Beiträge des Bürgergemeinderats»). Auf Antrag der FDP/LDP-Fraktion wurde die Debatte zu diesem Geschäft, um die Frist zur Meinungsbildung zu verlängern, auf die Parlamentssitzung vom 11. Dezember 2018 verschoben.

Vaterschaftsurlaub

Im Juni 2017 wurde der Bürgerrat vom Parlament aufgefordert, eine Anpassung des Vaterschaftsurlaubs für die Angestellten der Bürgergemeinde (Bürgerspital, Waisenhaus, Zentrale Dienste) zu prüfen. Angesichts der anstehenden eidgenössischen Volksabstimmung zu einem Vaterschaftsurlaub, der in Umfang und Finanzierung dem Mutterschaftsurlaub gleichgestellt werden soll, sprach sich der Bürgerrat für ein Abwarten des Abstimmungsresultats aus. Die parlamentarische Aufsichtskommission kam in Ihrer Vorberatung jedoch zum Schluss, dass die Bürgergemeinde ihre bisherige Regelung bereits jetzt derjenigen des Kantons Basel-Stadt anpassen und den Vaterschaftsurlaub von fünf auf zehn Tage erhöhen soll. Mit einem knappen Mehr von 18 zu 20 Stimmen folgte das Parlament dem Antrag der Aufsichtskommission.

Frauen in Zünften

Der Auftrag der SP betreffend «Mitgliedschaft von Frauen in den Zünften der Stadt Basel, in den Vorstadtgesellschaften Grossbasels, in den Drei Ehren-Gesellschaften Kleinbasels und in der Bürgerkorporation Kleinhüningen» wurde nach einer ausführlichen Diskussion mit 20 gegen 16 Stimmen und zwei Enthaltungen an den Bürgerrat überwiesen. Der Bürgerrat nahm den Auftrag entgegen, dies jedoch mit dem Hinweis darauf, dass Entgegennahme nicht a priori mit Zustimmung gleichzusetzen sei. Der Bürgerrat hat nun ein Jahr Zeit für die Prüfung des Sachverhalts und das Erstellen eines Berichtes zuhanden des Parlaments.

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