Amtliche Publikationen digital und analog bestellen
Ab 1. Januar 2019 wird die Stadt Kreuzlingen die wöchentlich erscheinenden amtlichen Publikationen auf der Homepage und in den Schaukästen veröffentlichen.

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Alle amtlichen Publikationen wie beispielsweise Baugesuche, Planauflagen, Termine für die Abfallentsorgung etc., werden ab dem 1. Januar 2019 wie bisher in den Schaukästen des Kreuzlinger Stadtgebiets, auf der Startseite der Webseite sowie neu auf Wunsch per Post oder als Newsletter per E-Mail persönlich an die Einwohnerinnen und Einwohner versandt. Um letztere Möglichkeit in die Wege leiten zu können, erhalten ab kommender Woche alle Kreuzlinger Haushaltungen ein Informationsschreiben mit einem entsprechenden Bestelltalon.
Im Rahmen einer Aktualisierung der Kommunikationsstrategie hat der Stadtrat beschlossen, künftig die Publikation der amtlichen Anzeigen selbst vorzunehmen und keinen Verlag als amtliches Publikationsorgan mehr zu ernennen. Somit läuft der bis 31. Dezember 2018 befristete Vertrag mit der „Kreuzlinger Zeitung“ aus und wird nicht verlängert.
Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung sind rechtssetzende Erlasse der Öffentlichkeit durch amtliche Publikation anzuzeigen und auf informatikunterstützten Informationssystemen zugänglich zu machen. Zudem sind auch amtliche Anzeigen zu publizieren. Der Stadtrat kann ein amtliches Publikationsorgan bestimmen. Mit der Publikation im Internet, in den Schaukästen sowie auf Wunsch per Post- oder E-Mail-Versand, kommt die Stadt Kreuzlingen der Publikationspflicht nach. Unverändert nimmt sie die Informationspflicht bezüglich Entscheide, Vorhaben, Planungen etc. mittels Medienkonferenzen und Medienmitteilungen wahr, die entsprechenden Mitteilungen werden weiterhin in den Regionalzeitungen publiziert.