Bäume und Sträucher zurückschneiden
Wie in jedem Jahr wendet sich der Gemeinderat an die Besitzer von Gärten, Vorgärten und Heckenbepflanzungen. Er macht sie auf die Pflicht aufmerksam, Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs regelmässig zurückzuschneiden.

Das Wichtigste in Kürze
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Zur Erinnerung: Äste dürfen nicht übermässig über die Grundstückgrenze hinausragen. Die freie Höhe muss mindestens 4.50 m über einer Fahrbahn resp. 2.50 m über einem Trottoir betragen. Es ist zu beachten, dass das auch bei Regen gilt, wenn Äste von Bäumen und Sträuchern tiefer als bei trockener Witterung hängen. Kandelaber der öffentlichen Beleuchtung oder Signalisationsschilder dürfen ebenfalls nicht durch wuchernde Grünpflanzen beeinträchtigt werden, damit sie ihren Zweck richtig erfüllen können.
Die Grundeigentümer sind gebeten, ihr an den öffentlichen Strassenraum angrenzendes Gartenareal regelmässig zu prüfen und für einen Rückschnitt zu sorgen. Um eine einheitliche Praxis in der ganzen Gemeinde zu gewährleisten, werden vom Gemeindewerkhof in den nächsten Wochen Kontrollgänge durchgeführt. Sollte es nötig sein, wird der Gemeinderat brieflich an eine Eigentümerin oder einen Eigentümer gelangen.
Das Thema von zu nah an die Grenze gesetzten Pflanzungen ist heikel. Sie führt immer wieder zu Diskussionen. Bei Strassen und Gehwegen geht es aber um die Verkehrssicherheit. Der Gemeinderat appelliert deshalb an das nötige Verständnis der Grundeigentümer und deren gesetzliche Haftpflicht bei allfälligen Unfällen oder Schäden.
-Mitteilung der Gemeinde Hölstein (vas)