Ausnützungsziffer gibt es nicht mehr
In Eggersriet hat der Gemeinderat das Baureglement und die Richtplanung revidiert.

Der Gemeinderat hat im Jahr 2016 das Baureglement und die Richtplanung revidiert. Mit diesen rechtlichen und planlichen Grundlagen, welche bereits auf die neue kantonale Gesetzgebung Rücksicht genommen haben, hat man die Basis für die bauliche Entwicklung in Eggersriet und Grub SG gelegt. Beispielsweise sind die öffentlichen Zonen definiert worden und auch die Ausnützungsziffer wurde abgeschafft.
Die Änderungen zum Richtplan wurden mit der Teilrevision des Zonenplans umgesetzt. Diese Plangrundlagen haben im Jahr 2017 öffentlich aufgelegen. Das kantonale Baudepartement hat mit Verfügung vom 8. Februar 2019 die entsprechenden Grundlagen genehmigt, insbesondere den Teilzonenplan Eggersriet Ost, Eggersriet West, Unterbilchen und Grub SG. Ebenfalls in Kraft gesetzt wurde der neue Artikel 7bis des Baureglements Eggersriet betreffend der Weilerzone. Der Genehmigungsbeschluss mit den entsprechenden Bemerkungen ist auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Damit sind, mit Ausnahme der Waldfeststellung ausserhalb der Bauzone, die Plangrundlagen fixiert für die nächsten Jahre.