Seit 01.01.18 ist die neue Stromversorgungsverordnung in Kraft. Die Neuerungen haben u.a. Auswirkungen auf die Strompreisstrukturen der Elektra Oberbüren.
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Neu gehören Bezüger mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 50'000 kWh zu einer Kundengruppen. Daraus folgend, gilt für die Niederspannungs-Leistungskunden neu die Schwelle von über 50'000 kWh.

Weiter wurde ein Basistarif eingeführt, für Haushaltskunden, welche auf die Steuerung und Sperrung der eigenen Lasten verzichten möchten (z.B. Spitzensperrung Heubelüftung, Wärmepumpe, Sauna, Boilerschaltungen). Bei einem Verzicht entfällt die Entschädigung der Niedertarifzeit und der Gesamtverbrauch wird zum Ansatz des Hochtarifs verrechnet.

Die Niederspannungs- und Mittelspannungsleistungskunden können auf die Steuerung und Sperrung der eigenen Lasten ebenfalls verzichten. Bei einem Verzicht entfällt die Entschädigung der Niedertarifzeit und der Gesamtverbrauch wird ebenfalls zum Ansatz des Hochtarifs verrechnet.

Ein allfälliger Wechsel eines Kunden per 1. Januar 2019 des folgenden Kalenderjahrs ist der Elektra Oberbüren vorgängig bis Freitag, 30. November 2018 schriftlich zu melden (Wechsel nur per Ende Jahr möglich).

Zukünftig können Kunden, welche in den Basistarif gewechselt haben, auf eigenen Wunsch die Steuerung und Sperrung der eigenen Lasten wieder beantragen und in den Tarifprodukt Haushaltstarif wechseln.

Ab 1. Januar 2019 entfällt zudem der Wärmepumpentarif. Dieser wird neu über den normalen Haushaltstarif verrechnet.

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen entfällt die monatliche Gutschrift von Fr. 20.--.

Details zu den neuen Preisstrukturen können aus den neuen Tarifblättern (gültig ab 1. Januar 2019) entnommen werden, welche auf der Homepage unter Verwaltung / Werke / Elektrizität / Energietarif 2019 abrufbar sind.

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