Revidierte Gebührenordnung über Schuldbetreibung und Konkurs tritt Anfang 2019 in Kraft

Der Bundesrat
Der Bundesrat

Bern,

Wer ungerechtfertigt betrieben wird, kann künftig dafür sorgen, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren.

Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Die Bearbeitung eines entsprechenden Gesuchs wird 40 Franken kosten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018

die revidierte Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

donald trump
208 Interaktionen
Trotz Urteil
olympia 2026
34 Interaktionen
Grosser Curling-Jubel

MEHR AUS STADT BERN

10 Interaktionen
25'000 Franken
Berner Fasnacht
12 Interaktionen
Seit Corona
BLS
Kanton Bern