Revidierte Gebührenordnung über Schuldbetreibung und Konkurs tritt Anfang 2019 in Kraft

Der Bundesrat
Der Bundesrat

Bern,

Wer ungerechtfertigt betrieben wird, kann künftig dafür sorgen, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren.

Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Die Bearbeitung eines entsprechenden Gesuchs wird 40 Franken kosten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018

die revidierte Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Israel Teheran
6 Interaktionen
Drohnenangriff
Dubai
851 Interaktionen
Influencer-Hotspot

MEHR AUS STADT BERN

Gurtenfestival
Gurtenfestival 2026
Inselspital Klinikdirektor Oberärztin Vergewaltigung
2 Interaktionen
Epic-Wirbel
2 Interaktionen
Bern
YB
47 Interaktionen
Essende stark