Revidierte Gebührenordnung über Schuldbetreibung und Konkurs tritt Anfang 2019 in Kraft

Der Bundesrat
Der Bundesrat

Bern,

Wer ungerechtfertigt betrieben wird, kann künftig dafür sorgen, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren.

Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Die Bearbeitung eines entsprechenden Gesuchs wird 40 Franken kosten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018

die revidierte Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

sdf
398 Interaktionen
FSME
-
711 Interaktionen
«Mag 95% nicht»

MEHR AUS STADT BERN

zürich wohnung
2 Interaktionen
Kredit
1 Interaktionen
Künftig
stadtrat bern
1 Interaktionen
Bern
YB
2 Interaktionen
Wüthrich ist zurück