Revidierte Gebührenordnung über Schuldbetreibung und Konkurs tritt Anfang 2019 in Kraft

Der Bundesrat
Der Bundesrat

Bern,

Wer ungerechtfertigt betrieben wird, kann künftig dafür sorgen, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren.

Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Die Bearbeitung eines entsprechenden Gesuchs wird 40 Franken kosten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018

die revidierte Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

BiCT AG
207 Interaktionen
«Schliessung»
...
151 Interaktionen
Winterthur

MEHR AUS STADT BERN

YB
5 Interaktionen
Zum Saisonauftakt
9 Interaktionen
Bern
Hospiz Bern
4 Interaktionen
Letzte Lebensphase
Hochhaus Europaplatz
16 Interaktionen
Quartier redet mit