Ordentliche Herbst-Gemeindeversammlung

Ordentliche Herbst-Gemeindeversammlung, Freitag, 7. Dezember 2018, 20. 00 Uhr im Kirchgemeindehaus Frutigen.

Notiz
Der Finanzverwalter Thomas Läderach kündigt per 30. April 2021. - SDA Regional

Traktanden

1.Budget 2019: Genehmigung und Festlegung der Steueranlagen

2. Gemeindeinitiative "Klassenschliessungen vors Volk!": Beratung und Beschlussfassung über die Initiative

3. Erwerb der Parzelle Nr. 3887 im "Kanderspitz" (Zone für Öffentliche Nutzung ZÖN) von der Erbengemeinschaft Otto Christian Stucki: Zustimmung zum Landerwerb und Genehmigung eines Verpflichtungskredites zur Investitionsrechnung inkl. Verschreibungskosten von Fr. 640'000.-

4. Schulhaus Oberfeld, Dach- und Wohnungssanierung: Bewilligung eines Verpflichtungskredites zur Investitionsrechnung von Fr. 280'000.~

5. Hochwasserschutzprojekt Kander: Bewilligung eines Nachkredites zum Verpflichtungskredit von Fr. 140 000.- für die Begleichung der aufgelaufenen Kosten sowie die Projektoptimierung

6. Hochwasserschutzprojekt Engstlige: Bewilligung eines Nachkredites zum Verpflichtungskredit von Fr. 132 000.- für die Begleichung der aufgelaufenen Kosten sowie die Projektoptimierung

7. Orientierung über die Kreditabrechnung "Trummerliweg, Strassensanierung und Aufhebung Lehnenviadukt"

8. Verschiedenes

Aktuelle Informationen aus dem Gemeinderat und aus der Gemeindeverwaltung, so u. a. über die Beschlüsse des Gemeinderates betreffend Nachhaltige Entwicklung (NE) in der Gemeinde Frutigen.

Nach der Versammlung findet traditionsgemäss vor dem Kindergarten Oberdorf (beim ehemaligen Serumgebäude) ein Apero für die Bevölkerung statt.

Die Botschaften des Gemeinderates mit den notwendigen Unterlagen und den Anträgen liegen 20 Tage vor der Gemeindeversammlung (ab Freitag, 16. November 2018) zubanden der Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung (Präsidialabteilung) öffentlich auf. Die Botschaften können während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung in beschränkter Anzahl bezogen werden. Die Botschaftstexte können ebenfalls ab dem 16. 11. 2018 im Internet auf der Homepage eingesehen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt und auch im Internet veröffentlicht. Sofern dagegen während der Auflage keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, genehmigt es der Gemeinderat an seiner nächsten Sitzung.

Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger freundlich eingeladen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Frutigen wohnhaft sind.

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