Nachrichten aus der Gemeinde
Die Gemeinde Oberbüren veröffentlicht die neusten Nachrichten vom 22.02.2019.

Rechnungsabschluss 2018 / Budget 2019
Ertragsüberschuss dank Mehreinnahmen bei den Steuern und Gebühren
Die Rechnung 2018 der Gemeinde Oberbüren schliesst mit einem erfreulichen Ertragsüberschuss ab. Die Laufende Rechnung weist statt eines Defizits von Fr. 320‘000 einen Ertragsüberschuss von rund Fr. 1‘798‘000 aus. Der Abschluss fällt damit rund 2.118 Mio. Franken besser aus als budgetiert. Der Gewinn 2018 ist hauptsächlich auf Mehreinnahmen bei den Steuern und Gebühren sowie auf Minderaufwände der drei Schulgemeinden zurückzuführen.
Zusätzliche Abschreibungen
Der Gemeinderat hat unter Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft beschlossen, den ausgewiesenen Ertragsüberschuss für zusätzliche Abschreibungen für im Jahr 2018 getätigte Investitionen (Sanierung Dorfstrasse Niederwil und Himmelrich sowie Teilausbau Chäsiwis) von Fr. 647‘000 zu verwenden. Die ver- bleibenden rund 1.151 Mio. Franken des Jahresgewinns werden zum Eigenkapital gelegt, das damit per 31. Dezember 2018 neu 16.596 Mio. Franken beträgt.
Steuerabschluss liegt über Erwartung
Die budgetierten Steuereinnahmen wurden übertroffen. Gesamthaft gesehen, schliesst die Steuerabrechnung gegenüber dem Budget 2018 um rund Fr. 1‘721‘500 besser ab.
Die einfache Steuer bei den Einkommens- und Vermögenssteuern liegt um rund Fr. 1‘108‘000 bzw. 12.45% über dem Budget. Diese Mehreinnahmen sind insbesondere auf einen ausserordentlichen Spezialfall zurückzuführen. Zudem hat sich die Steuerkraft im Allgemeinen gesteigert.
Auch bei den Grundstückgewinnsteuern, den Nach- und Strafsteuern, den Grund- und Quellensteuern sowie den Handänderungssteuern konnten zum Teil deutliche positivere Budgetabweichungen verbucht werden. Hingegen wurden die Prognosen bei den Steuern juristischer Personen nicht erreicht.
Steuerausstand - Steuerkraft
Für zu spät bezahlte Steuerrechnungen wurden den Steuerpflichtigen Fr. 17‘000 Ausgleichs- und Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Rund Fr. 7‘200 konnten durch fristgerechtes Zahlen an Vergütungs- und Ausgleichszinsen ausgerichtet werden. Per Ende Dezember lag der Ausstand der Gemeindesteuern bei 1.296 Mio. Franken. Dieser hat gegenüber dem Vorjahr um rund Fr. 51‘000 zugenommen.
Die Steuerkraft je Einwohner (natürliche und juristische Personen) liegt mit Fr. 2‘718 deutlich über dem Vorjahresergebnis von Fr. 2‘391. Dies liegt jedoch ebenfalls an den ausserordentlichen Einnahmen des vorerwähnten Spezialfalls. Im interkommunalen Vergleich konnten so einige Plätze gutgemacht werden. Die Diffe- renz zwischen Steuerkraft und -fuss konnte etwas verringert werden.
Budget 2019
Das Budget 2019 basiert auf einem gleichbleibenden Steuerfuss von 105%. Es wird mit einem Defizit von Fr. 458‘000 gerechnet. Damit weicht das Budget 2019 um rund 2.256 Mio. Franken gegenüber der Rechnung 2018 ab. Diese hohe Abweichung ist insbesondere auf budgetierte Mindereinnahmen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern sowie den Handänderungs- steuern zurückzuführen. Zudem haben die drei Schulgemeinden einen um rund Fr. 638‘000 höheren Finanzbedarf gegenüber der Rechnung 2018 angemeldet.
Weitere Investitionen fürs Strassennetz
Auch in dieser Planungsperiode (2019-2023) liegt ein Schwerpunkt auf der Sanierung des Gemeindestrassennetzes. So sind dafür 8.430 Mio. Franken in der vorliegenden Investitionsplanung enthalten. Für die späteren Jahre ist nochmals mit einem Bedarf zu rechnen. Zudem sind in den kommenden Jahren Investitionen unter anderem am Gemeindehaus sowie am Schützenhaus von total 2.986 Mio. Franken vorgesehen. Auch im Abwasser stehen hohe Ausgaben an. So sind Investitionen im Bereich Meteorwasser sowie Gewässerschutzmassnahmen (Überlauf Dorfbach) bei der ehemaligen ARA Rüteli geplant. Ausserdem fallen beim Abwasserverband Niederbüren weitere Investitionsbeiträge an. Diese Kosten im Abwasserbereich werden vollumfänglich über die Spezialfinanzierung gedeckt. Auch die geplanten Investitionen der drei Schulgemeinden von rund 5.30 Mio. Franken müssen berücksichtigt werden.
Finanzplanung rechnet mit Defiziten
Gemäss der vorliegenden Finanzplanung 2019-2023 muss bei einem Steuerfuss von 105% mit Defiziten in der Höhe von Fr. 453‘000 bis Fr. 915‘000 gerechnet werden. Diese Defizite können mit dem vorhandenen Eigenkapital gedeckt werden (Stand per 31. Dezember 2018: 16.596 Mio. Franken inkl. beantragter Ge- winnverwendung). Das Eigenkapital reduziert sich während der Planungsperiode um rund 3.353 Mio. Franken. Durch die Neubewertung des Finanzvermögens aufgrund des neuen Rechnungsmodells (RMSG) wird das Eigenkapital Ende 2019 steigen.
Im Hinblick auf die veränderten Rahmenbedingungen (RMSG) und die daraus entstehenden jährlichen Defizite sowie die umfangreiche Steuergesetzrevision, die zusätzliche Abzüge für sämtliche Steuerpflichtige mit sich bringt, verzichtet der Gemeinderat trotz des guten Jahresergebnisses 2018 und der soliden Eigen- kapitalbasis auf eine Steuerfussreduktion.
Elektra und Abwasser
Die Elektra schliesst mit einem Ertragsüberschuss bzw. einer Einlage ins Eigenkapital von Fr. 183‘010.05 ab. Die getätigten Investitionen von Fr. 743‘036.05 wurden direkt abgeschrieben. Das Eigenkapital der Elektra beträgt per 31. Dezember 2018 rund 4.703 Mio. Franken. Im Jahr 2018 wurde die zweite Etappe des Glasfaserprojektes in Angriff genommen. Es wurden weniger Arbeiten ausgeführt als geplant, weshalb die Spezialfinanzierung Kommunikationsanlage mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 384.90 abschloss.
Diese Reserve beläuft sich per 31. Dezember 2018 auf rund 1.384 Mio. Franken. Bei der Spezialfinanzierung Abwasser konnten netto Fr. 702‘521.75 in die Reserve eingelegt werden. Damit beträgt diese per 31. Dezem- ber 2018 rund 5.352 Mio. Franken.
Ab dem Jahr 2019 dürfen keine Direktabschreibungen mehr getätigt werden. Es wird deshalb in den kommenden Jahren trotz der anstehenden Investitionen sowohl bei der Elektra als auch im Bereich Abwasser mit Reserveeinlagen gerechnet.
Verschiedene Anträge an der Bürgerversammlung
Nebst den ordentlichen Traktanden, wie die Genehmigung der Rechnung 2018 sowie Budget und Steuerplan 2019, wird der Bürgerschaft ein Gutachten vorgelegt. Es wird beantragt, den Verkauf der Liegenschaft „Käserei obere Hütte, Niederwil“ zu genehmigen.
Weitere Details / Informationen zum Rechnungsabschluss 2018 sowie Budget 2019 können Sie dem Geschäftsbericht entnehmen, welcher anfangs März verteilt wird.
Ersatzwahl Ständerat vom 10. März 2019
Am Sonntag, 10. März 2019 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet statt:
Kantonale Wahl
-Ersatzwahl einer Ständerätin oder eines Ständerates für den Kanton St. Gallen
Zu beachten für die briefliche Stimmabgabe:
-Unterschrift auf den Stimmausweis!
-Den Stimmzettel in das beiliegende neutrale Couvert
legen, verschliessen und per Post zustellen.
Wer stimmt, bestimmt! Wir danken allen Stimmberechtigten für die aktive Teilnahme.
Nutzen Sie diese Gelegenheit!
Bürgersprechstunde Gemeindepräsident
Nächsten Mittwoch, 27. Februar 2019, von 14.00 bis 20.00 Uhr findet im Gemeindehaus, Büro 11, die nächste Bürgersprechstunde statt. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Selbstverständlich steht die Türe zum Gemeindepräsidium auch sonst jederzeit offen.
Kiesabbauprojekt Sonnenberg
Am 18. Januar 2019 reichte die Holcim Kies und Beton AG, Zürich das überarbeitete Projekt „Kiesabbau Sonnenberg“, Niederwil ein. Die Prüfung durch den Gemeinderat und externe Fachpersonen hat ergeben, dass die Unterlagen nun vollständig und auflagereif sind.
Auflage- und Genehmigungsverfahren
Nach dem Planungs- und Baugesetz hat der Gemeinderat als Verfahrensleiter das Gesuch vor der öffentlichen Auflage auf seine Vollständigkeit hin zu überprüfen und anschliessend das Projekt zur öffentlichen Auflage freizugeben. Materiell, sprich inhaltlich, wurde das Projekt noch nicht im Detail geprüft. Erst nach der öffentlichen Auflage, unter Berücksichtigung allfälliger Einsprachen, wird der Gemeinderat das Gesuch inhaltlich prüfen und eine Stellungnahme zuhanden des Kantons betreffend Bewilligungsfähigkeit abgeben. Daraufhin werden die kantonalen Amtsstellen das Gesuch prüfen, Verfügungen in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassen und eine verbindliche Stellungnahme an die Gemeinde erstellen. Die Gemeinde wird zu diesem Zeitpunkt einen Entscheid über das Gesuch bzw. möglicher Einsprachen fällen und die ganzen Unterlagen zur Genehmigung an den Kanton zurückgeben. Erst nachdem der Kanton die Genehmigung ausgestellt hat, wird der Entscheid über das Projekt und allfällige Einsprachen eröffnet.
Nach zwei erfolgten Vorprüfungen und diversen Ergänzungen des nun vorliegenden Abbauprojektes hat der Gemeinderat am 11. Februar 2019 das Gesuch zur öffentlichen Auflage freigegeben (sh. Inserat in diesem Mitteilungsblatt).
Inhaltliche Eckpunkte zum Projekt
Bereits vor rund einem Jahr orientierte die Holcim Kies und Beton AG an einer öffentlichen Informationsveranstaltung über das vorliegende Projekt. Inhaltlich hat sich dieses seither nicht mehr wesentlich verändert:
-Abbaugebiet: 1‘069 Aren (Plangebiet: 1‘369 Aren)
-5 Abbau- und 6 Auffülletappen
-verwertbares Kiesvolumen: 1.15 Mio. m3
-zugeführtes Aushubmaterial: 1.40 Mio. m3
-Abbau- und Auffüllmenge pro Jahr: 45‘000 m3
-Dauer: Kiesabbau 26 Jahre plus zusätzlich 7 Jahre
-Auffüllung, Rekultivierung (Total 33 Jahre)
-ökologische Massnahmen: 217 Aren
-Abbau und Aufbereitung: ca. 75% maschinell mit
Xcentric Ripper, 25% mit Sprengung (max. 4 Sprengeinsätze pro Jahr). Abbau wird durch fest installierte Messgeräte permanent überwacht.
-Transport: 40-Tonnen-LKW / Ø 56 Fahrten pro Tag (Hin- und Rückfahrt)
-Einsetzung einer Aufsichtskommission
Der Gemeinderat wird sich weiterhin für die Interessen der Bevölkerung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einsetzen.
Öffentliche Auflage
Gemeinde Oberbüren – Der Gemeinderat Oberbüren hat am 11. Februar 2019 auf Gesuch der Holcim Kies und Beton AG das Projekt „Kiesabbau Sonnenberg“ gestützt auf Art. 27 und Art. 41 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) zur Auflage freigegeben. Im Zusammenhang mit dem Abbauprojekt wurden in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) der Teilstrassenplan „Verlegung Steinböhlstrasse“ sowie das Wasserbauprojekt „Bachöffnung Sträzerbach“ gestützt auf Art. 21 ff. des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgekürzt WBG) erlassen. Somit liegen folgende Pläne öffentlich auf:
-Abbauplan „Kiesabbau Sonnenberg“ inkl. UVB vom 18. Januar 2019
-Teilstrassenplan „Verlegung Steinböhlstrasse“ vom 18. Januar 2019
-Wasserbauprojekt „Bachöffnung Sträzerbach“ vom 18. Januar 2019
Zusammen mit dem Abbauplan wurde im Sinne von Art. 24 PBG gleichzeitig ein Gesuch für eine Baubewilligung eingereicht. Dieses liegt zusammen mit den dazugehörenden Unterlagen, dem Abbauplan sowie dem Teilstrassenplan und dem Wasserbauprojekt während 30 Tagen, d.h. vom Mittwoch, 27. Februar 2019 bis Don- nerstag, 28. März 2019 im Gemeindehaus Oberbüren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren, Ratskanzlei (Büro 13), öffentlich auf. Eingesehen werden kann das Projekt auch unter www.oberbueren.ch / News. Das Projekt wird ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Auflage im Gelände abgesteckt.
Wer ein schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Oberbüren schriftlich Einsprache erheben (Art. 41 Abs. 1 und Art. 153 Abs. 2 PBG). Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 41 Abs. 4 PBG).
Frauengemeinschaft Oberbüren und Niederwil
Dieses Jahr möchten wir mit euch Slowenien kennenlernen.
Land und Leute von Slowenien sind vielen von uns von Ferienreisen oder durch Radio, Fernsehen und Presse bekannt. Das Land durchlebte eine bewegte Geschichte bis es zur heutigen demokratischen Republik und Mitglied der Europäischen Union wurde.
Über 60% des Landes sind mit Nadel- und Laubbäumen bedeckt und gehören zum Europäischen Naturschutzprogramm Natura 2000.
Das Thema der diesjährigen Liturgie „Kommt, alles ist bereit“ steht in einem Gleichnis aus dem Lukasevangelium 14, 15-24: Darin vergleicht Jesus das Reich Gottes mit einem Gastmahl. Alle eingeladenen Gäste lassen sich entschuldigen; darauf lädt der Gastgeber Menschen ein, die am Rande der Gesellschaft leben. Was sagen uns die slowenischen Verfasserinnen der Liturgie dazu? Welche Botschaft lesen wir aus dem Gleichnis?
Anschliessend geniessen wir Kaffee und Kuchen beim gemütlichen Beisammensein.
Wir möchten alle aus Niederwil und Oberbüren ganz herzlich zu dieser Feier einladen!
Primarschulgemeinde Oberbüren•Sonnental
Vergangene Woche wurden die Anmeldungen für den Eintritt in den Kindergarten versandt (Jg. 01.08.2014 bis 31.07.2015). Gemäss Volksschulgesetz ist der Kindergarten obligatorisch und gehört zur Schule. Ein begründeter Aufschub des Kindergarteneintritts ist in Ausnahmefällen möglich.
Wir bitten Eltern, welche das Anmeldeformular nicht erhalten haben, sich beim Schulsekretariat zu melden. Die Anmeldung ist bis Mittwoch, 20. März 2019 ans Schulsekretariat zu retournieren.