Nachrichten aus der Gemeinde
Die Gemeinde Waltenschwil veröffentlicht die aktuellen Nachrichten aus der Gemeinde.

Lärmbelästigungen und Vandalenakte auf öffentlichen Plätzen
In der letzten Zeit sind wieder vermehrt Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen auf öffentlichen Plätzen zu verzeichnen. Im Bereiche der Schulanlage, beim Volg und sogar auf dem Friedhof sind solche Vorkommnisse gemeldet worden. Ein grosses Ärgernis für die Anwohnerschaft sowie die verantwortlichen Stellen. Der Gemeinderat fordert die Verursacher auf, sich an die gesetzlichen Regeln zu handeln und die öffentlichen Plätze mit Anstand und Würde zu betreten und auch wieder zu verlassen. Feststellungen aus der Bevölkerung sind bitte direkt an die Regionalpolizei Wohlen (Tel. 056 621 17 17) zu richten.
Sperrung Kantonsstrasse Waltenschwil bis Hermetschwil
Die Kantonsstrasse von Waltenschwil in Richtung Bremgarten (Hermetschwil) wird infolge von Rodungsarbeiten in der Zeit vom Montag, 25. Februar 2019, 07.00 Uhr, bis Mittwoch, 27. Februar 2019, 16.30 Uhr, für jeglichen Motorfahrzeug- und Zweiradverkehr gesperrt. Es besteht eine signalisierte Umleitung.
Baubewilligung Radwegausbau Chreesstrasse
Unter Bedingungen und Auflagen wurde der Einwohnergemeinde Waltenschwil die Baubewilligung für den Radwegausbau entlang der Chreesstrasse auf den Parzellen Nr. 456, 772, 786, 1092 sowie 1093, Chreesstrasse (K 367), erteilt.
Verkehrsbeschränkung Titlisstrasse
Gegen die neue Verkehrsführung im Bereiche Titlisstrasse/Büelisackerstrasse sind keine Einsprachen eingegangen. Diese ist somit am 24. Januar 2019 in Rechtskraft erwachsen. Die neue Verkehrsführung wird jedoch erst nach Fertigstellung des neuen Radweges an der Chreesstrasse eingeführt.
Verkehrsbeschränkung Radweg Chreesstrasse
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Waltenschwil
Einmündung Bahnhofstrasse in Zufahrtsstrasse Eichhof/Lindenhof
Neu: kein Vortritt
Einsprachen
Gegen diese Verkehrsbeschränkungen kann jeder Betroffene innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 22. Februar bis 25. März 2019 beim Gemeinderat Waltenschwil schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Steuererklärung 2018
Die Steuererklärung kann mit der Software EasyTax 2018 ausgefüllt werden. Wir empfehlen Ihnen das Programm vom Internet unter www.ag.ch/steuern herunterzuladen. Sie arbeiten damit immer mit der aktuellsten Version. Falls Sie eine CD-ROM möchten, kann diese bei der Abteilung Steuern gratis abgeholt werden. Sie haben auch die Möglichkeit die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Siehe dazu die entsprechenden Hinweise auf der Innenseite des Steuererklärungsbogens sowie im EasyTax-Programm.
Bitte beachten Sie, dass eingereichte Original-Belege nicht retourniert werden. Die eingereichten Akten werden elektronisch erfasst und anschliessend direkt vernichtet. Der Steuererklärung sind deshalb gut lesbare Belegkopien beizulegen.
Gesuche um Fristerstreckung sind vor Ablauf der Frist zu beantragen. Unter www.ag.ch/steuern können Sie eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragen. Zur Identifikation und Sicherheit benötigen Sie dazu Ihren individuellen „Code“. Dieser ist auf dem Steuererklärungsbogen, Seite 1, am linken Rand aufgedruckt. Die Abteilung Steuern steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung danken wir Ihnen.