Nachrichten aus dem Gemeinderat
Die Gemeine Teufen berichtet über die Entschiede des Gemeinderats vom 5. März 2019.

Infos aus der Verwaltung
Am 28. Februar 2019 zählte die Einwohnerkontrolle 6‘272 Einwohner/innen. Dies ist gegenüber Ende Januar 2019 eine Abnahme um drei Personen.
Jahresrechnung 2018 mit Ertragsüberschuss
Mit einem Aufwand von CHF 47.7. Mio. und einem Ertrag von CHF 55.5 Mio. weist die Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von CHF 7.8 Mio. in der 1. Stufe aus. Nach der Berücksichtigung des Ertrags aus ausserordentlichen Positionen und dem Abschluss der Spezialfinanzierungen kann ein ausgezeichnetes Ergebnis von CHF 7.4 Mio. auf der Stufe 2 präsentiert werden. Das Resultat vor der Ergebnisverwendung liegt damit rund 10% oder 0.9 Mio. unter dem Vorjahresergebnis und CHF 7.3 Mio. über dem Voranschlag 2018. Der Gemeinderat hat beschlossen, CHF 4.4 Mio. für Zusatzabschreibungen zu verwenden womit der Ertragsüberschuss nach Ergebnisverwendung CHF 3.0 Mio. beträgt. Dieser Betrag wird dem Eigenkapital zugewiesen. Die detaillierte Jahresrechnung 2018 wird demnächst in alle Haushaltungen zugestellt. Das fakultative Referendum zur Jahresrechnung wird in den amtlichen Publikationsorganen angezeigt.
Volksinitiative Schiesssportzentrum Teufen AR formell ungültig
Am Freitag, dem 25. Januar 2019 hat ein Initiativkomitee bei der Gemeindekanzlei die Unterschriftenbogen betreffend die Volksinitiative Schiesssportzentrum Teufen AR eingereicht. Die eingereichten Unterschriftenbogen wurden in der Folge von der Gemeindekanzlei geprüft und amtlich beglaubigt.
Das Initiativkomitee hat die Unterschriftenbogen in Anwendung von Art. 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (bGS 131.12) durch die Kantonskanzlei vorprüfen lassen. Die Unterschriftenbogen haben den Formvorschriften gemäss Art. 52 zu entsprechen. Auf der kantonalen Homepage wird ausserdem klar auf die formalen Kriterien für die Gültigkeit einer Unterschriftenliste hingewiesen: „Sie müssen verschiedene Bestandteile enthalten, damit sie gültig sind, nämlich mindestens die Gemeinde, in welcher die Unterzeichnenden politischen Wohnsitz haben, den Wortlaut der Initiative, die Namen und Adressen von mindestens fünf Urhebern der Initiative (Initiativkomitee) sowie die Rückzugberechtigten, eine vorbehaltslose Rückzugsklausel sowie einen Hinweis, dass sich strafbar macht, wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht (Art. 282 StGB).“
Die nun bei der Gemeindekanzlei eingereichten Unterschriftenlisten enthalten nur die Namen der Mitglieder des Initiativkomitees, die Adressen hingegen nicht. Damit sind die gesetzlichen Vorgaben nach Art. 52 des Gesetzes über die politischen Rechte nicht erfüllt. Diesbezügliche Abklärungen mit der Kantonskanzlei führten zum Ergebnis, dass diese Unterschriftenlisten als ungültig zu beurteilen sind.
Gemäss Art. 57 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte obliegt der Gemeindekanzlei die Ermittlung der Gesamtzahl der gültigen Unterschriften. Über das Zustandekommen entscheidet der Gemeinderat. Gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung muss eine Initiative von mindestens 150 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Mit 208 gültigen Unterschriften ist die Initiative zwar zustande ge- kommen, musste jedoch aufgrund formeller Mängel für ungültig erklärt worden. Das Initiativkomitee wurde von Gemeindepräsident Reto Altherr und Vizepräsident Markus Bänziger über diesen Sachverhalt persönlich in Kenntnis gesetzt.
Abstimmung über den Landerwerb Unteres Hörli
Am 12. Dezember 2018 wurde dem Gemeinderat die von 535 Personen unterzeichnete Petition „Dorfwiese Unteres Hörli“ unterbreitet. Die Unterzeichner appellieren an den Gemeinderat, alles zu unternehmen, damit dieser wertvolle Wiesenteppich am Fusse des Dorfes als Ganzes erhalten bleibe. Ziel der Petition sei ein Erwerb der Parz. Nr. 1256 (5‘868 m2) durch die Gemeinde. Am 18. Dezember 2018 hat der Gemeinderat die Petition dahingehend beantwortet, dass er mit der Grundeigentümerin, der tecti ag, vorbehältlich deren Bereitschaft umgehend Verhandlungen betreffend einen Landerwerb aufnehme. Die Grundeigentümerin ist bereit, das Grundstück zu einem Preis von CHF 4‘380‘000 zu verkaufen. Der Kaufpreis basiert auf dem Erwerbspreis der tecti ag mit einer Verzinsung von 1,2% sowie den externen Planungskosten bis Ende März 2019. Auf eine Verrechnung der Eigenleistungen der tecti ag sowie einen Beitrag für entgangenen Gewinn wird verzichtet.
Die hohe Anzahl an Unterschriften für die Petition spricht für den Gemeinderat dafür, diese den Stimmberechtigten zum Entscheid zu unterbreiten. Daher hat er eine Abstimmungsvorlage ausgearbeitet und das dazugehörige Edikt zuhanden der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 verabschiedet.
Wahlfeier am 17. März 2019
Im Anschluss an den ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen von Kantons- und Gemeinderat sowie Geschäftsprüfungskommission lädt die Gemeinde Teufen die Bevölkerung am Sonntag, 17. März 2019 ab 16.00 Uhr zu einer Wahlfeier ins Zeughaus ein.
Der Gemeinderat hat ausserdem...
- auf Antrag der Kommission Betriebe den Schiessplan 2019 für die Schiessanlage Wettersbüel (300 Meter) genehmigt;
- einen neuen Mietvertrag zur Weiterführung der Miete von 23 Parkplätzen in der Einstellhalle II der Tiefgarage Bahnhof abgeschlossen;
- die Delegation für die ordentliche Delegiertenversammlung der Musikschule Appenzeller Mittelland instruiert und berechtigt;
- einen Beitrag an die Kulturlandsgemeinde vom 4./5. Mai 2019 in Teufen über CHF 20‘000 – davon CHF 8‘000 in Form von Mieterlassen – gesprochen;
- für die Evaluation, Beschaffung und Einführung einer Branchensoftware sowie eines Planungs- und Zeiterfassungssystems für die Heime Teufen eine Kreditüberschreitung von CHF 250‘000 genehmigt.