Krankenkassen-Prämienverbilligung: Bedarfsgerechte Verteilung
Aargauerinnen und Aargauer, die über bescheidene finanzielle Möglichkeiten verfügen, werden beim Bezahlen der Krankenkassenprämien unterstützt.

Aargauerinnen und Aargauer, die über bescheidene finanzielle Möglichkeiten verfügen, werden beim Bezahlen der Krankenkassenprämien unterstützt. Der Regierungsrat will die Prämienverbilligung bedarfsgerecht ausrichten und Personen und Familien des unteren Mittelstands angemessen berücksichtigen. Für 2018 steht ein Gesamtbudget von 315,7 Millionen Franken zur Verfügung (216,8 Millionen Bundesbeitrag, 98,9 Millionen Kantonsbeitrag). Die Höhe des Kantonsbeitrags orientiert sich an den Faktoren wie Prämienentwicklung, Bevölkerungsentwicklung, Bundesbeitrag. Der Regierungsrat legt pro Haushaltstyp die massgebenden Berechnungselemente durch Verordnung fest. Hochrechnungen der SVA Aargau ergaben, dass von den für das Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Mittel erst gut 80 % an Bezugsberechtigte ausgerichtet wurden, die eine Prämienverbilligung beantragt hatten. Der Regierungsrat beschloss deshalb, den Einkommenssatz für 2018 von 18,5 auf 17 Prozent zu senken, um bedarfsgerechte Ausrichtung sicherzustellen.
Die SVA verschickt die neuen Verfügungen Mitte November 2018 direkt an die betroffenen Haushalte Diese müssen von sich aus nichts unternehmen. Die jeweiligen Krankenkassen werden direkt informiert. Sie werden den zusätzlichen Betrag entsprechend in Abzug bringen, verrechnen oder an die Versicherten auszahlen. Die Abwicklung über die Krankenkassen erfolgt frühestens ab Mitte Dezember 2018 und kann bis Anfang 2019 dauern. Aufgrund der Senkung des Einkommenssatzes erweitert sich zudem der Kreis der anspruchsberechtigen Personen. Die SVA Aargau informiert sämtliche Personen, die neu möglicherweise anspruchsberechtigt sind, auf schriftlichem Weg. Diese Personen erhalten Mitte November 2018 einen Code zugestellt, mit dem sie die Prämienverbilligung 2018 online unter www.sva-ag.ch/pv bis spätestens am 31. Dezember 2018 beantragen können.