Kiesabbauprojekt Sonnenberg

Kanton Aargau
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Der Gemeinderat Oberbüren gibt das Projekt "Kiesabbau Sonnenberg" zur Auflage frei.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Der Gemeinderat Oberbüren hat am 11. Februar 2019 auf Gesuch der Holcim Kies und Beton AG das Projekt „Kiesabbau Sonnenberg“ gestützt auf Art. 27 und Art. 41 Planungs- und Bauge­setz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) zur Auflage freige­geben. Im Zusammenhang mit dem Abbauprojekt wur­de in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Stras­senge­setzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) der Teil­strassen­plan „Verlegung Steinböhlstrasse“ sowie das Wasser­bauprojekt „Bachöffnung Sträzerbach“ gestützt auf Art. 21 ff. des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgekürzt WBG) erlassen. Somit liegen folgende Pläne öffentlich auf:

-Abbauplan „Kiesabbau Sonnenberg“ inkl. UVB vom 18. Januar 2019

-Teilstrassenplan „Verlegung Steinböhlstrasse“ vom 18. Januar 2019

-Wasserbauprojekt „Bachöffnung Sträzerbach“ vom 18. Januar 2019

Zusammen mit dem Abbauplan wurde im Sinne von Art. 24 PBG gleichzei­tig ein Gesuch für eine Baubewil­ligung eingereicht. Dieses liegt zusammen mit den dazugehörenden Unterlagen, dem Abbauplan sowie dem Teilstrassen­plan und dem Wasserbauprojekt während 30 Ta­gen, d.h. vom Mittwoch, 27. Februar 2019 bis Don­nerstag, 28. März 2019 im Gemeinde­haus Ober­büren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren, Rats­kanzlei (Büro 13), öffentlich auf. Das Projekt wird ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Auflage im Gelände abgesteckt.

Wer ein schutzwürdiges Interesse dartut, kann wäh­rend der Auflagefrist beim Gemeinderat Oberbüren schriftlich Einsprache erheben (Art. 41 Abs. 1 und Art. 153 Abs. 2 PBG). Die Einspra­che hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 41 Abs. 4 PBG).

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