Kiesabbauprojekt Sonnenberg
Der Gemeinderat Oberbüren gibt das Projekt "Kiesabbau Sonnenberg" zur Auflage frei.

Der Gemeinderat Oberbüren hat am 11. Februar 2019 auf Gesuch der Holcim Kies und Beton AG das Projekt „Kiesabbau Sonnenberg“ gestützt auf Art. 27 und Art. 41 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) zur Auflage freigegeben. Im Zusammenhang mit dem Abbauprojekt wurde in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) der Teilstrassenplan „Verlegung Steinböhlstrasse“ sowie das Wasserbauprojekt „Bachöffnung Sträzerbach“ gestützt auf Art. 21 ff. des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgekürzt WBG) erlassen. Somit liegen folgende Pläne öffentlich auf:
-Abbauplan „Kiesabbau Sonnenberg“ inkl. UVB vom 18. Januar 2019
-Teilstrassenplan „Verlegung Steinböhlstrasse“ vom 18. Januar 2019
-Wasserbauprojekt „Bachöffnung Sträzerbach“ vom 18. Januar 2019
Zusammen mit dem Abbauplan wurde im Sinne von Art. 24 PBG gleichzeitig ein Gesuch für eine Baubewilligung eingereicht. Dieses liegt zusammen mit den dazugehörenden Unterlagen, dem Abbauplan sowie dem Teilstrassenplan und dem Wasserbauprojekt während 30 Tagen, d.h. vom Mittwoch, 27. Februar 2019 bis Donnerstag, 28. März 2019 im Gemeindehaus Oberbüren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren, Ratskanzlei (Büro 13), öffentlich auf. Das Projekt wird ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Auflage im Gelände abgesteckt.
Wer ein schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Oberbüren schriftlich Einsprache erheben (Art. 41 Abs. 1 und Art. 153 Abs. 2 PBG). Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 41 Abs. 4 PBG).