Gemeinderatssitzung vom 20.02.2019
Die Gemeinde Klosters-Serneus berichtet am 21. Februar 2019 über die gestrige Gemeinderatssitzung.

Anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 20. Februar 2019 galt es für das Klosterser Gemeindeparlament, die ersten beiden formellen Geschäfte im 2019 zu behandeln. Unter dem Vorsitz von Gemeinderatspräsidetin Barbara Gujan-Dönier sprach sich der Gemeinderat Klosters-Serneus dafür aus, dem Fleischzentrum Klosters Davos AG ein bis maximal 2038 dauerndes verzinsliches Darlehen zu gewähren. Im Weiteren verabschiedeten die Klosterser Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Vorlage über die Neuorganisation des Gemeindeverbands für Abfallentsorgung in Graubünden (GEVAG) z. Hd. der Urnengemeinde.
Sodann nahm der Gemeinderat von den durch die Klosterser Gemeindevertreter verfassten Jahresberichten 2018 in verschiedenen privat- und öffentlichrechtlichen Organisationen Kenntnis. Schliesslich führte das Klosterser Kommunalparlament unter Orientierungen und Aussprache intensive Diskussionen zur geplanten Nutzung des Montana-Parks für temporäre Parkplätze sowie zu den temporären Tempo 30-Zonen während den Totalsperrungen der Sanierung des Gotschnatunnels.
Langfristiges Darlehen an Fleischzentrum Klosters Davos AG gegen angemessene Sicherheit
Das im Rahmen eines Teilprojekts des Projekts zur regionalen Entwicklung (PRE) Klosters-Serneus realisierte Fleischzentrum Klosters Davos ist erfolgreich gestartet und befindet sich inzwischen bereits im vierten Betriebsjahr. Das Fleischzentrum Klosters Davos, das u. a. sowohl durch die Gemeinde Davos als auch die Gemeinde Klosters-Serneus mit einem Startkapital à fonds perdu von je Fr. 200‘000.-- unterstützt worden ist, bildet ein optimales Gefäss für eine professionelle, qualitativ hochstehende und schlagkräftige Direktvermarktung in der Gemeinde Klosters-Serneus und der Region Davos/Klosters. Das Fleischzentrum erlaubt die Verlängerung der Wertschöpfungskette des Absatzes von einheimischen Produkten in der Gemeinde und bietet und sichert indirekt auch der Klosterser Bauernschaft eine wichtige Einkommensquelle.
Zur nachhaltigen Sicherung der Liquidität und der Investitionsfähigkeit des Fleischzentrums soll diesem seitens der Gemeinde Klosters-Serneus ein langfristiges Darlehen in der Höhe von CHF 550‘000.-- gewährt werden, welches in jährlichen Raten (zuerst Fr. 20‘000.--, ab 2038 Fr. 50‘000.--) zurückzuzahlen ist. Die Gewährung des Darlehens war im Rat unbestritten. So sprachen sich die Klosterser Gemeinderätinnen und Gemeinderäte einstimmig für die Gewährung dieses Darlehens zu einem Zinssatz von einstweilen 0.75 %/Jahr aus. Dieser Zinssatz entspricht dem gewichteten Mittel der aktuell durch die Gemeinde Klosters-Serneus aufgenommenen Fremdmittel.
Entgegen des ursprünglichen Antrags des Gemeindevorstands legte der Gemeinderat ebenfalls ohne Gegenstimme fest, dass das Darlehen nur gegen geeignete Sicherheiten (Grundpfandschreibung auf der Liegenschaft Fleischzentrum Klosters Davos AG) des Fleischzentrums gewährt werden soll. Im Weiteren erhob der Gemeinderat verschiedene weitere Ergänzungen zum Vorstandsantrag einstimmig zum Beschluss (Anpassung Zinssatz bei Erhöhung des gewichteten Zinssatzes der durch die Gemeinde aufgenommenen Fremdmittel, Festlegung genaue Modalitäten und Rückzahlungsmodus bei Kündigung des Darlehens).
Einhellige Unterstützung GEVAG-Neuorganisation
Der Gemeindeverband für Abfallentsorgung in Graubünden (GEVAG) beantragt seinen Mitgliedgemeinden, zu denen auch die Gemeinde Klosters-Serneus seit Gründung des GEVAG (1968) gehört, eine Neuorganisation des GEVAG. Diese Neuorganisation beinhaltet zum einen die Auflösung des bestehenden öffentlich-rechtlichen Gemeindeverbands und die Annahme des GEVAG Gesetzes zwecks Gründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt.
Den veränderten Verhältnissen und Anforderungen an eine Kehrichtverbrennungsanlage vermag die Organisationsform des Gemeindeverbands zunehmend nicht mehr gerecht zu werden. Der Gemeindeverband hat eine mitgliedschaftliche Verbandsstruktur aus sich zusammengeschlossenen Gemeinden. Die bestehende Verbandsstruktur ist äusserst aufwendig und schwerfällig. Sie vermag insbesondere den Herausforderungen an ein modernes Unternehmen nur noch ungenügend gerecht zu werden und erschwert ein agiles Handeln am sich stetig und schnell ändernden Markt.
Ein umfangreiches Variantenstudium ergab, dass die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt die geeignetste Rechtsform darstellt, um einerseits dem Bestreben nach politischer Einflussnahme und andererseits den marktwirtschaftlichen Herausforderungen eines modernen Unternehmens gerecht zu werden.
Im Gemeinderat Klosters-Serneus erwies sich die durch den GEVAG beantragte Neuorganisation als absolut unbestritten, weshalb das Gemeindeparlament z. Hd. der Urnengemeinde vom 19. Mai 2019 einstimmig beantragt, den bisherigen Zweckverband aufzulösen und dem neuen GEVAG-Gesetz, verbunden mit der Gründung der öffentlich-rechtlichen Anstalt, zuzustimmen.
Orientierungen über Gemeindevertretungen in privat- und öffentlich-rechtlichen Organisationen
Die zahlreichen Jahresberichte 2018 der in die verschiedenen privat- und öffentlich-rechtlichen Organisationen delegierten Gemeinderatsmitglieder (u. a. Flurystiftung, GEVAG, Klosters Tourismus, Forstbetrieb Madrisa) gaben inhaltlich zu keinen Diskussionen Anlass. Gemeinderat Martin Bettinaglio, sekundiert von Gemeinderat Johannes Joos, schlug jedoch vor, diese Berichte zeitnaher an den Abschluss der jeweiligen Geschäftsjahre anzuschliessen und weniger den Inhalt der ordentlichen Geschäftsberichte der Organisationen wiederzugeben, sondern in der Berichterstattung den Blickwinkel der Gemeinde KlostersSerneus einzunehmen. Der Vorstand nahm diesen Vorschlag unterstützend auf.
Orientierungen und Aussprache
Von den unter Orientierungen und Aussprache erörterten Geschäften gaben zwei Sachthemen zu den grössten Diskussionen Anlass. Aufgrund des seit Jahrzehnten bestehenden akuten Parkplatzmangels in Klosters Platz an Spitzentagen in der Hauptsaison und bei Grossveranstaltungen hat sich der Vorstand dafür ausgesprochen, die Errichtung von bis zu 55 temporären Parkplätzen im Montana-Park zu prüfen. Dieses Ansinnen geniesst im Grundsatz die grossmehrheitliche Unterstützung des Gemeinderats, wird der entsprechende Handlungsbedarf doch allseits gesehen. Aufgrund des temporären Charakters sollen die Investitionen jedoch so gering wie möglich gehalten werden. Die mit Fr. 79‘000.-- günstigste Variante sähe eine 20 cm-Kofferung und einen Deckbelag vor.
Die geplante temporäre Nutzung des Montana-Parks als Parkplatz bedarf jedoch eines Baubewilliungsverfahrens.
Ebenso intensiv debattiert wurde über die im Rahmen der Sanierung des Gotschnatunnels (3 Etappen) und der damit jeweils verbundenen Totalschliessungen getroffene Begleitmassnahme von inzwischen durch den Kanton bewilligten temporären Tempo 30-Zonen. Die jeweils befristeten Tempo 30-Zonen sind während den Bauzeitfenstern im Frühjahr 2019, Herbst 2019 und Frühjahr 2020 vorgesehen. Die mit der vorübergehenden Geschwindigkeitsbeschränkung (max. 30 km/h) versehenen Streckenabschnitte lauten: Klosters Dorf, ab Lisabrücke (Übergang Schlappinbach) bis Parzelle Nr. 950, und Klosters Platz, ab Parzelle 143 bis Abzweigung Selfrangastrasse.
Aufgrund des während den Tunnelsperrungen erwarteten hohen Verkehrsaufkommen (plus 20 % gegenüber Aufkommen vor der Inbetriebnahme der Umfahrung Klosters)
werden diese temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen – nebst weiteren Begleitmassnahmen zur Erhöhung der Verkehrs- und insbesondere Fussgängersicherheit (u. a. Schüler) – von den Gemeinderatsmitgliedern sehr begrüsst.