Der Gemeinderat Bauma veröffentlicht Kurzmitteilungen seit dem 7. November 2018.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Baukommission Sanierung Hallenbad

Der Gemeinderat hat eine Baukommission unter der Leitung des Ressortvorstehers Hochbau und Liegenschaften für die Planerauswahl, die Vorbereitung des Baukredits und die Begleitung der Sanierung des Hallenbads Bauma eingesetzt. Zwischenzeitlich hat die Baukommission ihre Arbeit aufgenommen. Ihr gehören Paul von Euw, Ressortvorsteher Hochbau und Liegenschaften (Vorsitz), Heidi Weiss, Ressortsteherin Gesellschaft, Roberto Fröhlich, Gemeindeschreiber, Stefan Rüegg als Vertreter der Schulpflege, Nardo Gramatica, Bereichsleiter Hallenbad, Augusto Do Vale, Schwimmlehrer, Paolo Zanchi, Nutzervertreter und Barbara Leimgruber als Vertreterin der SRLG an. Begleitet wird die Kommission von Architekt Jürg Ammann als Bauherrenberater.

Umsetzung des Zusammenschlusses der Wasserversorgungsgenossenschaft Altlandenberg (WVGA) mit der Wasserversorgung Bauma (WVB)

Am 11. Dezember 2017 hat die Gemeindeversammlung den Zusammenschluss der Wasserversorgungsgenossenschaft Altlandenberg mit der Wasserversorgung Bauma genehmigt. Die beidseits unterzeichnete Vereinbarung über den Zusammenschluss der Wasserversorgungsgenossenschaft Altlandenberg mit der Wasserversorgung Bauma liegt zwischenzeitlich vor. Der Gemeinderat hat dem Abtretungsvertrag für den Übertrag der sich im heutigen Besitz der WVGA befindlichen Parzelle (Kat.Nr. BA5438, Quellfassung) zugestimmt. Vor der öffentlichen Beurkundung ist der von der Gemeindeversammlung festgelegte Einkaufbetrag von CHF 211'326.00 der Gemeinde zu überweisen.

Verkauf von Gebührenmarken und Bändeln für Kehricht und Grüngut

Mit Schreiben vom 8. Juni 2018 teilte die Post CH AG mit, dass sie den Vertrag für den Verkauf von Kehrichtprodukten (Gebührenmarken und Bändel) aufgrund strategischer Neuausrichtung kündigt. Der Gemeinderat will allfälligen Bestrebungen, die Post Bauma zu schliessen, entschieden entgegen treten. Er hat daher mit den Verantwortlichen der Post Gespräche über die Weiterführung des Verkaufs von Kehrichtprodukten geführt. Die Post ist auf ihren Entscheid zurückgekommen und bereit, die Produkte mit einer besseren Marge weiterhin zu verkaufen. Die Gemeinde gewährt der Post und den weiteren Verkaufsstellen von Kehrichtprodukten der Gemeinde Bauma neu eine einheitliche Marge von 10%. Dies führt zu Mindereinnahmen von rund CHF 7'000.00 in der Abfallrechnung.

Datenschutzreview durch den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich

Die Datenbearbeitungen der öffentlichen Organe des Kantons Zürich richten sich nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und der Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV). Als öffentliche Organe gelten auch die Gemeinden. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich führt im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit auch bei den Gemeinden sogenannte Datenschutzreviews durch. Er überwacht die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz und kann ungeachtet einer allfälligen Geheimhaltungspflicht Auskunft über das Bearbeiten von Daten einholen, Einsicht in die Daten nehmen und sich Bearbeitungen vorführen lassen, soweit es für seine Tätigkeit notwendig ist (§ 35 IDG). Stellt der Beauftragte Verletzungen von Bestimmungen über den Datenschutz fest, so gibt er Empfehlung ab, welche Massnahmen zu ergreifen sind. Will das öffentliche Organ einer Empfehlung nicht folgen, erlässt es eine Verfügung. Der Beauftragte ist dann berechtigt, die Verfügung anzufechten (§ 36 IDG).

Im Rahmen des Datenschutzreviews kontrolliert der Datenschutzbeauftragte die Umsetzung der rechtlichen, organisatorischen und technischen Aspekte mittels vor der Kontrolle einzureichender Unterlagen und der vor Ort vorgefundenen Massnahmen. Die Gemeinde Bauma wurde bislang erst einmal, im Jahr 2003, einem Datenschutzreview unterzogen. Ein neuer Datenschutzreview fand in Bauma im Laufe des Sommers statt und beinhaltete auch eine ganztägige Kontrolle vor Ort.

Der Datenschutzbeauftragte hat dem Gemeinderat einen Berichtsentwurf mit verschiedenen Massnahmenvorschlägen zur Stellungnahme zugestellt. Der Gemeinderat hat den Berichtsentwurf und die darin enthaltenen Massnahmenvorschläge eingehend diskutiert und den Berichtsentwurf zur Kenntnis genommen. Es ist erfreulich, dass keine gravierenden Feststellungen gemacht wurden, auch wenn in der Einschätzung des Datenschutzbeauftragten Optimierungsbedarf in einigen Bereichen festgestellt wurde.

Die Umsetzung der Massnahmen ist aus heutiger Sicht mit noch nicht bezifferbarem Aufwand im tiefen bis mittleren fünfstelligen Bereich verbunden. Erfahrungen aus anderen vom Datenschutzbeauftragten geprüften Organisationen zeigen, dass bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen erhebliche Ressourcen gebunden werden und das Know How innerhalb der Organisation häufig nicht oder nur teilweise vorhanden ist.

In einem nächsten Zwischenschritt werden daher der wahrscheinliche Umsetzungsaufwand genauer abgeschätzt, die vom Datenschützer vorgeschlagenen Umsetzungstermine plausibilisiert und die Notwendigkeit des Beizugs einer externen Unterstützung geprüft.

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