Gemeinderat informiert

Der Gemeinderat informiert über die neuesten Mitteilungen der KW 7.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Land Andermatt Stand und Ausblick – Information und Diskussion

Der Gemeinderat plante, am 21. Februar 2019 über den Stand in Sachen Land Andermatt zu informieren und das weitere Vorgehen aufzuzeigen. Nun hat sich aber gezeigt, dass die umfassenden Abklärungen und Festlegungen mehr Zeit benötigen als ursprünglich angedacht. So sieht sich der Gemeinderat gezwungen, die Informationsveranstaltung zu verschieben. Die Zeit will der Gemeinderat nutzen, um dann konkrete und verbindliche Aussagen zum weiteren Verlauf machen zu können. Folgendes können wir Ihnen jetzt schon mitteilen: In einer ersten Phase wird die Projektorganisation für die Finalisierung des Gestaltungsplans bestimmt. Offene Fragen mit der Sensato AG, die einen wesentlichen Einfluss auf die zukünftige Projektentwicklung haben, konnten vor kurzem bereinigt werden. Gemäss unserer kürzlich veröffentlichten «Vision» werden wir Sie auf dem Laufenden halten. In der Zwischenzeit können Sie uns Ihre Fragen schriftlich (Gemeinderat Oberlunkhofen, Zugerstrasse 20, 8917 Oberlunkhofen) zukommen lassen, die wir auf unserer Liste «offene Fragen» aufnehmen und anlässlich der Informationsveranstaltung gerne beantworten werden.

Steuergesetzrevision, neue Regelungen

Am 21. November 2017 hatte der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Änderung des Steuergesetzes wurde auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Neu gilt eine Mahngebühr von Fr. 35.00 bei nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärung. Eine zweite Mahnung kostet Fr. 50.00. Das Gesuch um eine Fristerstreckung bleibt weiterhin möglich. Dieser Antrag ist kostenlos. Fr. 35.00 beträgt die Mahngebühr bei fälligen Steuerbeträgen. Bleibt die Mahnung erfolglos, ist gemäss der revidierten Verordnung zum kantonalen Steuergesetz «für rechtskräftig veranlagte Steuern sofort Betreibung einzuleiten». Die Gebühr für den Betreibungsaufwand beträgt neu Fr. 100.00. Mahngebühren werden nur für Steuererklärungen ab 2018 und Steuerforderungen ab 2019 in Rechnung gestellt. Noch keine Mahngebühren werden bei den direkten Bundessteuern, den Quellensteuern sowie den juristischen Personen verrechnet.

Bühnenmeister im Nebenamt gesucht

Für die Betreuung der Bühnentechnik (Turnhalle/Mehrzweckhalle) suchen wir per 1. Juli 2019 oder nach Vereinbarung einen Bühnenmeister. Voraussetzung für dieses Amt ist ein gutes technisches Verständnis und Fachwissen im elektrisch-elektronischen Beleuchtungs- und Beschallungsbereich sowie die Bereitschaft, die Bühnentechnik an ca. 2 – 4 Anlässen zu bedienen. Im Weiteren sind Unterhaltsarbeiten und Betreuungsaufgaben der Bühnentechnik während dem Jahr nötig (jährlich wenige Stunden). Interessierte melden sich bitte schriftlich bis 15. März 2019 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen beim Gemeinderat, Zugerstrasse 20, 8917 Oberlunkhofen. Allfällige Anfragen koordiniert der Gemeindeschreiber Erwin Eichenberger (056 649 99 80) oder [email protected].

Zur Erinnerung - Fotowettbewerb

Wer kann den schönsten, lustigsten, berührendsten, vielsagendsten oder farbigsten Augenblick in Oberlunkhofen mit seiner Kamera festhalten? Jede(r) Einwohnerin und Einwohner von Oberlunkhofen kann bis am 19. Mai 2019 max. 5 Bilder der Gemeindekanzlei einreichen. Die genauen Teilnahmebedingungen können auf der Verwaltung angefragt werden und sind auf der Homepage publiziert.

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