Gemeinde informiert

Die Gemeinde informiert über bevorstehende Geschwindigkeitsmessungen und erinnert an die Entsorgung von Tierkot.

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Geschwindigkeitskontrolle. (Symbolbild) - keystone

Geschwindigkeitsmessungen

Am 11. Februar 2019 wurde an der Grossächerstrasse in der Tempo 30-Zone, unterhalb des Quellenwegs, eine Geschwindigkeitsmessung durch die Regionalpolizei Bremgarten durchgeführt. Bei einer Toleranz von 3 km/h wurden von den insgesamt 12 gemessenen Fahrzeugen 2 Übertretungen festgestellt, beide mit Aargauer Kontrollschildern. Die höchste Geschwindigkeit betrug 37 km/h. Beide Übertretungen waren gemäss Ziffer 303.1.a. der Bussenliste von der Ordnungsbussenverordnung, das heisst 1-5 km/h zu schnell.

Kot von Tieren bitte entsorgen

Den Tierhaltenden welche den Kot ihrer Vierbeiner stets entsorgen danken wir an dieser Stelle herzlich.

Alle anderen Tierhaltenden werden daran erinnert, dass Tierkot immer aufgenommen und sachgerecht entsorgt werden muss. Es können sogar Bussen ausgesprochen werden. Wir verweisen auf die entsprechenden Passagen im Polizeireglement der Gemeinde Oberwil-Lieli:

"Entsorgung von Kot"

Tierhaltende haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt werden. Sie sind verpflichtet, zweckmässig auf dem gesamten Gemeindegebiet den Kot ihrer Tiere aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen. Die Gemeinde sorgt dafür, dass auf dem Gemeindegebiet ausreichend

Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekot zur Verfügung stehen.

Innerhalb des Siedlungsgebietes und auf befestigten Strassen und Wegen ausserhalb des Siedlungsgebietes ist der Pferdekot durch den Reiter unverzüglich zu beseitigen.

Bestraft wird, wer Vieh, Geflügel, Hunde oder andere Tiere auf fremdem Boden weiden oder laufen lässt, sofern Klage erhoben wird.»

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