Die Steuererklärung ist bis zum 31. März 2019 einzureichen.
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Verwaltung (Symbolbild) - Der Bundesrat
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Viele Steuerpflichtige haben ihre Steuererklärung bereits eingereicht.

Sollten Sie die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie bitte vor Ablauf dieses Termins beim Gemeindesteueramt ein Gesuch um Fristerstreckung. Vorzugsweise bitten wir Sie, die Fristverlängerung im Online-Schalter auf unserer Homepage oder über Ihr persönliches E-Konto vorzunehmen.

Bevor Sie ein Gesuch einreichen, prüfen Sie bitte im Originalformular Steuererklärung 2018, Seite 1 rotes Kästchen „Von Steuerpflichtigen nicht auszufüllen“, das Feld „Frist erstreckt bis“. Das Gemeindesteueramt teilt Ihnen eine bereits bewilligte Fristerstreckung in diesem Feld mit.

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