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Die Steuererklärungen stehen wieder an.

Grundbesitz Vordemwald
Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay

Die Steuererklärungsformulare landen in diesen Tagen wieder in den Briefkästen. Frist für die Abgabe der ausgefüllten Papiere – analog oder digital – ist der 31. März 2019. Auch eine Fristverlängerung ist bis dahin zu beantragen.

Die Fristverlängerung kann ganz einfach online beantragt werden. Mittels eines einfachen Online-Tools, das soeben für die Website neu programmiert, getestet und aufgeschaltet worden ist: Im Eingabefeld ist einzig die gültige Identifikationsnummer im Format 756…. einzugeben, die sogleich mit der Einwohnderdatenbank abgeglichen und bei der die gewünschte Verlängerung automatisch eingetragen wird.

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