Bedingungen der brieflichen Stimmabgabe

Eidg. Abstimmung, kommunale Referendumsabstimmung und Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats findet am 10. Februar 2019.

wahlunterlagen
Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

In Anbetracht dessen, dass das Wahlbüro leider immer wieder einige Stimmabgaben als ungültig erklären muss, wird hiermit nochmals auf die Bedingungen der brieflichen Stimmabgabe aufmerksam gemacht.

• Für eine briefliche Stimmabgabe ist ausschliesslich das amtliche Antwortcouvert (grosses Couvert) und das amtliche Stimmzettelcouvert (kleineres Couvert) zu verwenden.

• Der Stimmrechtsausweis ist zu unterzeichnen.

• Die Abstimmungs- und Wahlzettel sind in das Stimmzettelcouvert zu legen und das Couvert ist zuzukleben.

• Der unterzeichnete Stimmrechtsausweis sowie das zugeklebte Stimmzettelcouvert sind in das Antwortcouvert zu legen. Das Couvert ist zuzukleben.

• Das Antwortcouvert kann jeweils nur bis am Dienstagabend vor dem Hauptabstimmungswochenende der Post übergeben werden. Falls Sie Ihr Stimmcouvert noch nicht abgegeben haben, können Sie dieses bis am Sonntagmorgen um 9.45 Uhr direkt in den Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen oder Sie nutzen die Möglichkeit der Stimmabgabe an der Urne (Sonntag 08.45 bis 09.45 Uhr) im Gemeindehaus.

Werden die oben genannten Bestimmungen nicht eingehalten, so muss das Wahlbüro die Stimmabgabe als ungültig erklären. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit bei der Gemeindekanzlei, Tel. 056 649 90 10, melden.

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