Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

Die Gemeindeverwaltung Wallisellen berichtet von den Verhandlungen des Gemeinderats am 18. Dezember 2018.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Forsthaus

Das im Jahre 1999 erstellte Forsthaus Im Dreispitz befindet sich im Eigentum der Gemeinde Wallisellen und wird dem Zweckverband Forstrevier Hardwald Umgebung vermietet. Im Betrieb zeigte sich, dass der Garderobenbereich zu klein dimensioniert ist, denn sie bietet Platz für 7 Personen, während heute für die zu bewirtschaftende Waldfläche von 920 ha bis zu 10 Personen tätig sind. Zudem verfügt das Gebäude heute über keine getrennte Garderobe und WC für weibliches Personal.

Für das laufende Jahr sind deshalb verschiedene bauliche Änderungen vorgesehen, wofür der Gemeinderat bereits im Jahre 2017 den nötigen Baukredit beschlossen hat. Leider hat die Projektierung und insbesondere das baurechtliche Bewilligungsverfahren in der Koordination mit den verschiedenen involvierten kantonalen Amtsstellen mehr Zeit beansprucht, als ursprünglich vorgesehen. Während dieser Zeit ist das Projekt weiter bearbeitet und optimiert worden. Gestützt darauf hat der Gemeinderat nun einen Kredit über CHF 238'500.00 genehmigt. Zusammen mit diesen Arbeiten werden auch nötige Unterhaltsarbeiten ausgeführt. Bei diesen Kosten handelt es sich um Gebundene Ausgaben und sie belaufen sich auf CHF 89'403.90. Alle Kosten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

Freiraumkonzept Wallisellen – Richtiwald

Das Projekt "Aufwertung Richtiwald als Stadt- /Erholungsraum" wurde im 2017 fertig gestellt. Nun ist beabsichtigt, mit einem einfachen Pflegekonzept den Richtiwald mit gezielten waldbaulichen Massnahmen als Erholungsraum erhalten und weiter aufgewertet werden kann. Der Wald soll auch für die Besucher attraktiv bleiben. Das Konzept macht Aussagen zu Zielzuständen, möglichen Massnahmen, regelmässigen Unterhaltseingriffen und liefert eine grobe Kostenschätzung für den Unterhalt des Gebietes. Für dieses Konzept ist ein Kredit von CHF 4'600.00 (inklusive Mehrkosten) ist das Büro für Naturschutz und Waldfragen, Winterthur, beauftragt worden.

Sonntagsverkäufe

Nach Arbeitsgesetz haben die Kantone die Möglichkeit, maximal vier Sonntage im Jahr zu bezeichnen, an denen Verkaufsgeschäfte Mitarbeitende ohne arbeitsrechtliche Bewilligung beschäftigen dürfen. Im Kanton Zürich ist diese an die Gemeinden delegiert worden. So sollen die lokalen Bedürfnisse von Bevölkerung und Gewerbe besser abgedeckt werden.

Auf entsprechendes Gesuch hin hat der Gemeinderat folgende bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe für das kommende

Jahr bezeichnet:

- Sonntag, 24. November 2019

- Sonntag, 08. Dezember 2019

- Sonntag, 22. Dezember 2019

- Sonntag, 29. Dezember 2019

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