Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

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Hinwil,

Alle aktuellen Beschlüsse des Gemeinderats Bäretswil in der Übersicht.

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Nach dem neuen Gemeindegesetz sind Protokolle mangels einer besonderen Regelung an der nächstfolgenden Sitzung des betreffenden Gremiums zu genehmigen. Protokolle der Gemeindeversammlung müssten demnach an der nächsten Gemeindeversammlung genehmigt werden. Da dies wenig praktikabel ist und das Protokoll während eines halben Jahres nicht genehmigt werden könnte, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, die Protokollgenehmigung an die Exekutive zu delegieren. Die Delegation muss in einem Gemeindeerlass vorgenommen werden, d. h. die Gemeindeversammlung muss dies beschliessen. Der Gemeinderat beantragt deshalb der nächsten Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2018, die Protokollgenehmigung an den Gemeinderat zu delegieren. Zudem ist vorgesehen, dass die Stimmenzähler/innen das Protokoll, wie bis anhin, mitunterzeichnen.

Ferner hat der Gemeinderat:

• Einen Kredit von Fr. 30‘000 für den Ersatzneubau Reservoir und Stufenpumpwerk Allenberg für das erweiterte Vorprojekt und die Ausarbeitung der Submissionsunterlagen bewilligt.

• Für den Kindergarten Oberdorf einen Kredit über Fr. 28‘000 für die Umnutzung des Gymnastikraums in einen Gruppenraum bewilligt.

• Für die Einführung der PDF-Funktionalität „Erweitert“ und den Release 18 bei der Geschäftsverwaltungssoftware CMI Axioma einen jährlich wiederkehrenden Kredit von Fr. 800 und einen einmaligen Kredit von Fr. 6‘000 als gebundene Ausgabe bewilligt.

• Die Bauabrechnung für den Umbau des Mühleschopfes im Betrag von Fr. 12‘136.95 (Kredit Fr. 13‘500) genehmigt.

• Die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht 2017 des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil genehmigt. Der Anteil der Gemeinde Bäretswil an den Kosten der KESB beträgt Fr. 141‘549.50 (Vorjahr Fr. 138'841.30) und an den Kosten der Berufsbeistandschaft Fr. 69‘123.95 (Vorjahr Fr. 74'543.10).

-Mitteilung der Gemeinde Bäretswil (vas)

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