Der Gemeinderat der Gemeinde Goldach hat am 17. Dezember 2018 nach der ersten Auflage verschiedene Anpassungen genehmigt.
Verwaltung
Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat
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Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Landumlegung Thannäcker nach der ersten Auflage verschiedene Anpassungen genehmigt, und zwar an folgenden Erlassen:

in Anwendung von Art. 109ff. des alten Baugesetzes (abgekürzt aBauG):

Umlegungsplan, bestehend aus

- Baulinienplan

- Strassenprojekten

- Abzügen für gemeinsame Bedürfnisse

- Neuverteilungsplan

- Lastenbereinigung

- Wertausgleich und Entschädigungen

- Schlüssel für die Verteilung der Kosten der Er­schliessung und des Verfahrens

in Anwendung von Art. 29ff. aBauG:

- Überbauungsplan Thannäcker mit besonderen Vorschriften, Teiländerung

Die Änderungen an den vorstehenden Erlassen liegen vom 18. Dezember 2018 bis 16. Januar 2019 im Rathaus öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen die Änderungen am Umlegungsplan und dessen Bestandteilen und die Änderung am Überbauungsplan innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Goldach erheben.

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