Amtsmitteilungen der Gemeinde Zumikon
Die Gemeindeverwaltung Zumikon veröffentlicht am 22. Dezember 2018 aktuelle Neuigkeiten.

Kenntnisnahme der Resultate aus der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2018.
(GR 2018-228 bis 2018-229)
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2018 formell zur Kenntnis. Den anwesenden 144 Stimmberechtigten lagen folgende Geschäfte zur Abstimmung vor:
• Budget 2019. Festsetzung Steuerfuss. Genehmigung.
• Gemeindehaus. Erneuerung innere Arbeiten Verwaltungsbereich. Projektgenehmigung und Kreditbewilligung. Genehmigung.
Ersatzwahl Pilzkontrolleurin.
(GR 2018-232)
Die Pilzkontrollstelle in Küsnacht wird auch für die Einwohner der Gemeinden Erlenbach, Herrliberg, Zollikon und Zumikon geführt. Der langjährige Pilzkontrolleur, Herr Attila Lang, wird per 31. Dezember 2018 seinen angekündigten Rücktritt vollziehen. Mit Verfügung der Gemeinde Küsnacht vom 10. Dezember 2018 wurde Frau Anna Biro per 1. Januar 2019 als Nachfolgerin von Herr Lang zur neuen Pilzkontrolleurin ernannt. Der Gemeinderat Zumikon hat diese Wahl formell bestätigt.
Festlegen der Verkaufs-Sonntage für 2019.
(GR 2018-233)
Der Gemeinderat hat die Daten für 2019 festgelegt, an welchen das Personal in Verkaufsgeschäften an Sonn- und Feiertagen, ohne dass eine weitere Bewilligung erforderlich wäre, beschäftigt werden darf. Es handelt sich dabei um die folgenden Tage: 1. August, 15. Dezember und 22. Dezember 2019. Vor rund 10 Jahren hat der Kanton Zürich die Kompetenz zum Festlegen dieser Daten an die Gemeinden abgetreten.
Anpassung Nachführungsvertrag Geometer.
(GR 2018-234)
Aufgrund der Einführung von Open Government Data (OGD) in der amtlichen Vermessung (AV) müssen alle Gemeinden die bestehenden Verträge über die laufende Nachführung der AV anpassen oder neu abschliessen. Der Kanton hat dazu den Mustervertrag erneuert. Im Nachführungsvertrag ist auch eine Stellvertretungslösung zu regeln, denn ohne eine/n Nachführungsgeometer/in wäre die Gemeinde nicht uneingeschränkt in der Lage, die AV gemäss ihrer gesetzlichen Pflicht nachzuführen. Da eine der aktuell zwei bestimmten Personen demnächst altershalber aus diesem Amt ausscheiden wird, ist zudem mindestens eine neue Person zu bestimmen. Aus diesem Grund werden nebst dem bisherigen Nachführungsgeometer, Herr David Erny, zwei weitere Personen, Herren Thomas Hew und Martin Scherrer, als patentierte Ingenieur-Geometer in den Vertrag aufgenommen; es handelt sich bei allen drei Personen um Mitarbeiter der Gossweiler Ingenieure AG. Der Gemeinderat stimmte den Anpassungen des Nachführungsvertrags zu. Der Vertrag wurde in der vorliegenden Fassung genehmigt.
Zustimmung zur Anstellung eines zusätzlichen Jagdaufsehers.
(GR 2018-235)
Das Jagrevier Nr. 70 (Zumikon) ist für die Pachtperiode 2017 bis 2025 an die Jagdgesellschaft Zumikon verpachtet. Die Jagdgesellschaft bestimmt die Jagdaufseher, welche durch die Gemeinde zu bestätigen sind. Als neuen, zusätzlichen Jagdaufseher wurde Herr Peter Schönmann, Küsnacht, vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat der Ernennung zugestimmt. Damit verfügt die Jagdgesellschaft nun wieder über drei Jagdaufseher. Gesamterneuerung Trakt C (Turnhalle) Schulanlage Juch. Arbeitsvergabe Flachdacharbeiten.
(GR 2018-236)
An der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2018 wurde der Ausführungskredit für die Erneuerung und den Werterhalt von Trakt C (Turnhalle) der Schulanlage Juch, genehmigt. Nach erfolgter Submission hat der Gemeinderat die Arbeitsvergabe im Bereich BKP 224 Flachdacharbeiten beschlossen. Der Auftrag wurde zum Preis von rund CHF 160'000.00 an die Tecton AG, Pfäffikon, vergeben.
Ersatz Wasserleitung, Strassenbeleuchtung und Instandsetzung Strassenbelag bei Chapfstrasse/Griederweg, Eichenweg und Islerenstrasse/Islerenweg.
(GR 2018-237 bis 2018-239)
Am 16. Juli 2018 erteilte die Abteilung Tiefbau dem Ingenieurbüro OGB Bauingenieure AG, Meilen, den Auftrag über die Ingenieurarbeiten betreffend Sanierung in den drei separaten Projekten Chapfstrasse/Griederweg, Eichenweg und Islerenstrasse/Islerenweg. Die geplanten Bauarbeiten beinhalten den Ersatz der Wasserleitung, die Instandsetzung des Strassenbelags inkl. sämtlicher Abschlüsse und die Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED. Der Gemeinderat hat die Projekte genehmigt und wo erforderlich den Arbeitsvergaben zugestimmt. Gemäss den Arbeitsvergaben belaufen sich die effektiven Baukosten auf CHF 614'000.00 (Chapfstrasse) bzw. CHF 454'000.00 (Eichenweg) bzw. CHF 850'000.00 (Isleren). Die Strassen-/Tiefbauarbeiten wurden in allen drei Projekten an die dreimal am besten offerierende Strazo AG, Hinwil, vergeben. Für die Installationsarbeiten an den Wasserleitungen erhielt die Petrig AG, Hegnau, zweimal den Zuschlag (Chapfstrasse und Eichenweg), für das Projekt in der Isleren wurde die Hersperger AG, Meilen, berücksichtigt. Die Arbeiten an der Strassenbeleuchtung wurden für alle drei Projekte an die EKZ, Wetzikon, vergeben.
Vernehmlassung zur Totalrevision des Sozialhilfegesetzes.
(GR 2018-240)
Am aktuell gültigen Sozialhilfegesetz aus dem Jahr 1981 besteht materieller und formeller Anpassungsbedarf. Die kantonale Sicherheitsdirektion hat in den letzten Jahren einen neuen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der nun in die Vernehmlassung gegeben wurde. Sowohl der Vorstand der Sozialkonferenz Kanton Zürich
(SOKO) als auch der Verband Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) haben je eine Stellungnahme zum neuen Gesetzesentwurf eingereicht. Die Zumiker Sozialbehörde wie auch der Gemeinderat haben die Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und sind zum Schluss gekommen, dass auf eine eigene Stellungnahme verzichtet werden kann. Stattdessen schliesst sich der Gemeinderat den bereits eingereichten Stellungnahmen von SOKO und VZGV an, welche im Wesentlichen übereinstimmen oder sich sinnvoll ergänzen. Kritisch beurteilt wird vor allem der neu vorgeschlagene pauschale Staatsbeitrag von 25 %. Obwohl die dadurch erzielte Vereinfachung und der geringere administrative Aufwand im Grundsatz befürwortet werden, darf daraus nicht resultieren, dass mit dem neuen Modus jene Gemeinden mit einem hohen Anteil an Ausländern und Flüchtlingen finanziell erheblich mehr belastet werden, zu Gunsten des Kantons.
Verabschiedung überarbeitete Version der Geschäftsordnung, des Verwaltungsreglements, Organisationsreglements und Kompetenzreglements.
(GR 2018-241 bis 2018-244)
Nach der Genehmigung der neuen Zumiker Gemeindeordnung (GO) durch den Zürcher Regierungsrat und ihrer Inkraftsetzung per 1. Januar 2019 stand die Revision der vier grundlegenden, auf der GO basierenden Zumiker Reglemente an. Es handelt sich dabei um die Geschäftsordnung, das Verwaltungs-, das Organisations- und das Kompetenzreglement, welche vor rund vier Jahren am 19. Mai 2014, gemeinsam mit der damals aufgrund der Einführung der Einheitsgemeinde totalrevidierten GO in Kraft gesetzt wurden. Die Anpassungen lassen sich in drei Bereiche gliedern:
• Zwingend notwendige Änderungen, hauptsächlich aufgrund von sprachlichen Korrekturen sowie anderweitigen Neuerungen aufgrund des neuen Gemeindegesetzes sowie der neuen GO.
• Anpassung an aktuelle Gegebenheiten (z.B. die Streichung von zwischenzeitlich aufgehobenen Kommissionen).
• Änderungen aufgrund von festgestellten Lücken oder neuen Wünschen (z.B. Regelungen für Präsidialentscheide oder Zirkularbeschlüsse).
Die überarbeiteten Erlasse treten ebenfalls per 1. Januar 2019 in Kraft und werden, ebenso wie die neue Gemeindeordnung in diesen Tagen auf die Website der Gemeinde gestellt (Homepage --> Verwaltung/Dokumente/Reglemente-Verordnungen).
Sonstige Informationen
Feiertage
Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Feiertage, vom 22. Dezember 2018 bis zum 2. Januar 2019, geschlossen. Sämtliche Informationen zu den Pikettdiensten finden Sie auf der Website der Gemeinde, an den Eingängen zum Gemeindehaus sowie im Zolliker Zumiker Bote Nr. 50 vom 14. Dezember 2018.
Wir wünschen allen Zumikerinnen und Zumikern sowie allen anderen Lesern des Sitzungsberichts wunderbare Feiertage, ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
Es wird darauf hingewiesen, dass in dieser Zusammenfassung nicht sämtliche im Gemeinderat behandelten Geschäfte aufgeführt werden. Gewisse Geschäfte können wegen Daten- oder Persönlichkeitsschutz, wegen laufender Rechtsverfahren oder aus anderen Gründen (noch) nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Einbürgerungs-Entscheide werden mittels Amtlicher Publikation bekanntgemacht. Wir bitten um Kenntnisnahme.