Amtliche Publikation

Der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 findet am 10. Februar 2019 statt.

wahlunterlagen
Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

Kerstin Oexle hat aus gesundheitlichen Gründen den Rücktritt aus der Schulpflege erklärt. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 10. Februar 2019 festgelegt. Der Gemeinderat dankt Kerstin Oexle für ihren Einsatz.

Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 28. Dezember 2018, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fahrwangen eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.

Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

Die erforderlichen Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

 

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