Der älteste Atomreaktor der Schweiz darf nach dem Abschalten 2013 nun auch formell stillgelegt werden: Die Universität Basel vom Bund das Stilllegungsgesuch bewilligt bekommen.
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Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Gemäss einer Mitteilung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die Stilllegungsverfügung bereits am 13. Februar erlassen. Inzwischen sei die 30-tägige Rekursfrist ungenutzt verstrichen.

Das Departement Physik der Uni hatte den Versuchs- und Übungsreaktor von 1959 bis Ende 2013 betrieben. Inzwischen ist experimentelle Kernphysik in Basel kein Forschungsschwerpunkt mehr, und die Anlage muss Neubauten weichen. Für den Rückbau des Reaktors hatte die baselstädtische Regierung zehn Millionen Franken zurückgestellt.

Gemäss früheren Angaben der Universität fallen bei der Demontage etwa zehn Fässer à 200 Liter radioaktives Material an: schwach strahlendes und «ausschliesslich in gebundener Form». Der Rückbau soll bis 2020 abgeschlossen sein. Die Dekontaminationsmassnahmen muss die Uni nachweisen und deren Erfolg mit Messungen belegen.

Das Uran aus dem Reaktor war bereits 2015 in die USA zurück gebracht worden, von wo der Reaktor ursprünglich stammte. Das in diesem Forschungsreaktor verwendete Uran war atomwaffenfähig gewesen - es bräuchte indes weit mehr als die in Basel benutzten gut zwei Kilogramm für eine Bombe.

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