Aktuelles am 26. Februar 2019

Gemeinde Reinach BL
Gemeinde Reinach BL

Birseck,

Die Gemeinde Reinach und der Gemeinderat Reinach veröffentlichen am 26. Februar 2019 aktuelle Informationen.

Forstwart (Symbolbild)
Forstwart (Symbolbild) - Keystone

Amtliche Mitteilungen der Gemeinde Reinach der KW 9/2019

AUS DEM EINWOHNERRAT

Beschlüsse der 466. Sitzung des Einwohnerrates vom 25. Februar 2019

AUS DEM GEMEINDERAT

Planauflage Quartierplan «Dornacherweg»

Der Einwohnerrat hat am 28. Januar 2019 den Quartierplan «Dornacherweg», bestehend aus Plan und Reglement, beschlossen. Das öffentliche Planauflageverfahren wird, gestützt auf § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes, vom 28. Februar bis 5. April 2019 durchgeführt.

Der Quartierplan kann während der Öffnungszeiten im Gemeindehaus vor Büro 206 (2. OG) oder auf der Homepage eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen an: Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach.

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Landrats- und Regierungsratswahlen vom 31. März 2019

Am 31. März 2019 finden die Erneuerungswahlen in den Landrat und in den Regierungsrat des Kantons Baselland statt. Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:

Briefliche Stimmabgabe

1. Für die briefliche Stimmabgabe muss der ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel in einem verschlossenen Couvert mit der Aufschrift «Stimm-/Wahlzettel» ins «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» gelegt werden.

2. Dem Antwortcouvert beizulegen ist der «Stimmrechtsausweis». Dieser ist nur gültig, wenn er von der stimmberechtigten Person eigenhändig unterschrieben ist.

3. Der «Stimmrechtsausweis» muss so im «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» platziert werden, dass die Anschrift der Gemeinde Reinach im Fenster sichtbar ist.

4. Das «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» kann persönlich im Stadtbüro der Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, abgegeben werden, in den Gemeindebriefkasten eingeworfen oder per Post gesandt werden. Dieses Couvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden. Das Couvert muss spätestens um 17 Uhr am Tag vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin in der Gemeinde Reinach eintreffen.

5. Die briefliche Stimmabgabe ist möglich ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- oder Wahlunterlagen sind.

Damit Ihre Stimme gültig ist, senden Sie das Abstimmungscouvert bitte unbedingt rechtzeitig ein, und zwar bei brieflicher Stimmabgabe bis spätestens Dienstagabend vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag.

Persönliche Stimmabgabe

Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den «Stimmrechtsausweis» im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Sonntag, 31. März 2019, von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.

Die Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 12. März 2019 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden. Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

Information zur Feuerwehrdienstpflicht: Verfügung

Gemäss kantonalem Feuerwehrgesetz sind niedergelassene Frauen und Männer in definiertem Alter feuerwehrdienstpflichtig. In Reinach dauert diese Pflicht vom 19. bis zum 50. Lebensjahr (§ 7 Feuerwehrreglement der Gemeinde Reinach). Die Dienstpflicht kann erfüllt werden, indem in der Stützpunktfeuerwehr Reinach aktiv Feuerwehrdienst geleistet oder die Ersatzabgabe bezahlt wird.

Personen, die in einer anderen Feuerwehr Dienst leisten möchten oder sich von der Ersatzabgabepflicht befreien lassen wollen, müssen das entsprechende Formular („Gesuch um Erfüllung der Feuerwehrdienstpflicht in einer anderen Feuerwehr“ resp. „Gesuch um Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabepflicht“) mit den geforderten Dokumenten vor Erhalt der definitiven Steuerrechnung bei der Gemeinde eingereicht haben. Die Formulare können auf der Website der

Gemeinde oder im Stadtbüro bezogen werden. Demnach wird verfügt:

1. Alle feuerwehrdienstpflichtigen Personen, die nicht aktiv in der Stützpunktfeuerwehr Reinach oder einer anderen kantonal anerkannten Feuerwehr Dienst leisten und nicht gemäss obiger Aufzählung von der Ersatzabgabepflicht befreit worden sind, haben eine Ersatzabgabe von 4.2 % der Gemeindesteuer zu leisten.

2. Bei Einreichung eines Gesuches erfolgt eine Neubeurteilung. Der Entscheid wird mittels persönlicher Verfügung mitgeteilt.

Rechtmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen nach Publikation beim Leiter Schutz und Rettung schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden: Gemeinde Reinach, Leiter Schutz und Rettung, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach.

Online-Shop mit Kartenzahlung öffnet / Kassenschalter Finanzen schliesst Eine Analyse der Besuchsfrequenzen am Schalter der Abteilung Finanzen und Rechnungswesen hat ergeben, dass der Kassenschalter nicht mehr den Bedürfnissen der Mehrheit entspricht und somit per Ende Februar eingestellt wird. Die Einwohnenden wünschen hingegen vermehrt telefonischen und digitalen Kontakt mit der Gemeinde. Dieser Entwicklung passt sich die Gemeinde Reinach an.

Telefonisch können Einzahlungsscheine und Kontoauszüge direkt bestellt werden. Und per Anfang März wird der Bevölkerung eine neue komfortable OnlineLösung zur Verfügung stehen. Persönliche Termine mit der Abteilung Finanzen sind unter telefonischer Voranmeldung möglich. Der Schalter im Stadtbüro wird weiterhin, wie gewohnt, für Sie offen sein. Der Bezug von Heimatausweisen und Niederlassungsbestätigungen kann wie bis anhin am Schalter erfolgen oder neu ebenfalls über den Online-Shop bestellt, bezahlt und per Postzustellung zugestellt werden. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten: Einmal registrieren und viel Zeit sparen.

Warenmarkt-Perimeter ab 2019

Der Perimeter des Warenmarkts wurde angepasst: Die Stände sind – beginnend mit dem Warenmarkt vom 26. März 2019 – neu in der Kirchgasse, auf dem Ernst Feigenwinter-Platz sowie entlang der Hauptstrasse (ab Apotheke Liechti) bis zum Vorplatz der BLKB zu finden.

Baumfällungen

Aus Sicherheitsgründen müssen an verschiedenen Standorten Bäume gefällt werden: Drei Bäume auf dem Spielplatz Mischeli/Lachenweg, ein Baum beim Spielplatz Landhof sowie ein Baum auf dem Friedhof Fiechten. Auf dem Friedhof Fiechten werden zudem zwölf Bäume für die Erweiterung der Urnennischenwände gefällt. Alle gefällten Bäume werden durch standortgerechte Bäume ersetzt.

Sperrung Brunngasse im Abschnitt Unterer Rebbergweg–Hinterlindenweg

Aufgrund von Belagssanierungsarbeiten ist die Brunngasse im Abschnitt Rebbergweg–Hinterlindenweg von Montag, 4. März bis Freitag, 8. März 2019 komplett für den Verkehr gesperrt. Fussgängerinnen und Fussgänger können die Baustelle jederzeit passieren.

Sperrung Klusweg zwischen Fiechtenweg und Sportzone Fiechten

Im Klusweg, im Abschnitt Fiechtenweg–Sportzone Fiechten, werden die Wasserleitungen erneuert. Aus diesem Grund ist der betroffene Abschnitt vom 4. bis 22. März 2019 komplett für den Verkehr gesperrt. Fussgängerinnen und Fussgänger können die Baustelle - mit entsprechenden Behinderungen - jederzeit passieren.

Am 1. März 2019 findet kein Frischwarenmarkt statt

Da das Fasnachtszelt dieses Jahr auf dem Gemeindehausplatz steht, findet am 1. März 2019 kein Frischwarenmarkt statt.

Bevölkerungsbefragung INSPIRE für Senioren und Seniorinnen ab 75 Jahren

Im März 2019 wird eine grosse Bevölkerungsbefragung unter allen im Kanton Basel-Landschaft noch zu Hause lebenden älteren Menschen (ab 75 Jahren) durchgeführt. Diese Umfrage ist Teil des INSPIRE-Projekts des Departements Public Health der Universität Basel und wird vom Institut für Pflegewissenschaft geleitet. Ziel der Umfrage ist es, die Bedürfnisse und Präferenzen in Bezug auf das Leben im Alter herauszufinden. Die Umfrage sammelt Informationen über den aktuellen Zustand und die zukünftigen Präferenzen älterer Menschen in Bezug auf ihre Gesundheit, soziale Unterstützung und Lebenssituation. Die Umfrage wird den Reinacher Seniorinnen und Senioren im März 2019 per Post zugestellt. Nach Ausfüllen des Fragebogens kann dieser direkt mittels bereits frankiertem Rückantwortumschlag an das INSPIRE-Team geschickt werden. Weitere Informationen sind im Internet zu finden.

Birsstadt-TV: Die aktuelle Sendung zum Thema Bewilligungswesen ist online

Die aktuelle Sendung vom 25. Februar 2019 thematisiert das Bewilligungswesen für öffentliche oder private Anlässe in Reinach. Die Sendung wird jeweils ab Montag 19h auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt. Die Berichte werden weiterhin auch auf dem Infokanal der InterGGA zu sehen sein, ebenso auf Swisscom Kanal 162. Zudem stehen Sie online auf der Webseite der Gemeinde, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt zur Verfügung.

Anlässe in Reinach

Datum und Zeit Name der Veranstaltung Ort

28. Februar, 14.30-15.30 Uhr Kinderfasnacht (ab 16 Uhr Kinderball) Ortszentrum

1. März, ab 19 Uhr S’Vorspiel Ortszentrum

2. März, 14-17 Uhr Fasnacht (ab 19 Uhr Guggenkonzert) Ortszentrum

4. März, 16-18 Uhr Stammtisch für Frauen mit Brustkrebs

6. März, 10-16 Uhr Wanderung der Betagtenhilfe:

Gempen – Stollenhäuser – Ruine

Dorneck – Bhf. Dornach-Arlesheim

Treffpunkt: 10.10 Uhr

Busstation Dornach-Arlesheim

Alle Anlässe in Reinach finden Sie auf der Homepage sowie auf der kostenlosen App der Gemeinde.

Abfuhrdaten

Datum Was Wo

5. März 2019 Bio-/Grünabfuhr Gesamte Gemeinde

6. März 2019 Papierabfuhr Kreis Ost

6. März 2019 Kartonabfuhr Kreis West

Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf der Homepage sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.

Mitteilung des Gemeinderats vom 26. Februar 2019

Lebensmittelabgabe des Vereins Phari startet in Reinach

Der gemeinnützige "Verein Phari" mit Sitz in Therwil verteilt wöchentlich Lebensmittel an bedürftige Menschen. Dank der finanziellen Unterstützung der Gemeinde Reinach, der Bürgergemeinde Reinach und der röm.-kath. Kirchgemeinde kann der Verein nun ab dem 21. März 2019 auch in Reinach eine wöchentliche Lebensmittelabgabe anbieten. Um vom Angebot profitieren zu können, müssen sich die Interessierten vorgängig beim Verein anmelden.

Der Verein Phari verteilt seit 2015 in Therwil wöchentlich frische und lang haltbare Lebensmittel an Personen/Familien, die am oder unter dem Existenzminimum leben. Ab dem 21. März 2019 wird der Verein nun auch in Reinach wöchentlich – jeweils am Donnerstagnachmittag (ausser in den Schulferien) – Lebensmittel an bedürftige Menschen der Gemeinde Reinach abgeben. Die Verteilung der Lebensmittel findet im Pfarreigartensaal der röm.-kath. Kirchgemeinde St. Nikolaus (Kirchgasse 5, Eingang links neben der Kirche) statt, welcher dem Verein gratis zur Verfügung gestellt wird.

Die Lebensmittel werden von der Schweizer Tafel angeliefert und von freiwilligen Helferinnen und Helfern sortiert, gerüstet und verteilt. Berechtigt zum Bezug der Lebensmittel sind Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Reinach, die keine Sozialhilfe erhalten und am Existenzminimum leben, so zum Beispiel Senioren und Seniorinnen, Alleinerziehende, Studenten oder Menschen, die trotz ihrer Erwerbstätigkeit am Existenzminimum leben (Working Poor). Um vom Angebot profitieren zu können, müssen sich Interessierte vorgängig anmelden und der Anspruch zum Bezug der Lebensmittel wird durch den Verein Phari überprüft. Das Kontaktformular kann direkt online auf der Webseite des Vereins ausgefüllt werden. Nach Eingang der Anmeldung nehmen Frau Gabi Huber und Frau Brigitte Marques Kontakt mit den Interessierten auf und informieren diese über das weitere Vorgehen. Genieren Sie sich nicht, sich beim Verein zu melden.

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