Administrativuntersuchung wegen Informationsbeschaffung bei NDB

Das Verteidigungsdepartement eröffnet eine Administrativuntersuchung. Dabei geht es um Informationsbeschaffungen des Nachrichtendienstes des Bundes.

Das Verteidigungsdepartement hat im Zusammenhang mit Informationsbeschaffungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) im Bereich Cyber eine Administrativuntersuchung eröffnet. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/STR

Das Wichtigste in Kürze

  • Das VBS eröffnet eine Administrativuntersuchung.
  • Dabei geht es um Informationsbeschaffungen beim Nachrichtendienst des Bundes.
  • Bei Recherchen sollen ohne Genehmigung Informationen beschafft worden sein.

Das Verteidigungsdepartement (VBS) hat im Zusammenhang mit Informationsbeschaffungen des Nachrichtendienstes des Bundes eine Administrativuntersuchung eröffnet. Bei Recherchen zu Cyberangriffen seien Informationen beschafft worden, für welche keine Genehmigung vorlag. Das teilte am Mittwoch der Bundesrat mit.

Demnach wurden im Zeitraum von 2015 bis 2020 im Bereich Cyber im Rahmen der Informationsbeschaffung zu möglichen Cyberangriffen auch Informationen beschafft, welche dem Fernmeldegeheimnis unterstehen. Solche Massnahmen seien gemäss dem Nachrichtendienstgesetz bewilligungspflichtig und nur mit Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig. Eine solche Bewilligung sei nicht eingeholt worden.

Allfällige weitere Massnahmen werden geprüft

Das VBS hat daher eine Administrativuntersuchung eröffnet. Mit dieser Untersuchung wurde alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer beauftragt. Zudem wurden die Aufsichtsbehörden des Parlaments und jene des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) informiert. Allfällige weitere Massnahmen wie zum Beispiel eine Einreichung einer Strafanzeige werden geprüft.