Regierungsrat muss Plan für Entschädigung von Gemeinden vorlegen
Im Streit um die Rückzahlung von Heimkosten an die Gemeinden muss der Zürcher Regierungsrat aufzeigen, wie er vorgehen will.

Es geht um hunderte Millionen Franken, welche die Gemeinden für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen bezahlt haben. Der Kantonsrat hat am Montag, 4. Juli 2022, ein dringliches Postulat zum Thema von FDP, SVP und Mitte an den Regierungsrat überwiesen. Dieser hatte sich bereit erklärt, den Vorstoss entgegen zu nehmen.
Gemäss einem Urteil des Verwaltungsgerichts von Ende März bezahlten die Gemeinden jahrelang einen zu hohen Anteil der Kosten bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen. 2016 kam das Bundesgericht – rückwirkend – zum Schluss, dass der Kanton die Kosten tragen muss.
Der Vorstoss fordert vom Regierungsrat einen Bericht, in dem aufgezeigt wird, wie die Rückzahlung der zu viel bezahlten Kosten an die Städte und Gemeinden organisiert wird. Der genaue Betrag, um den es geht, steht noch nicht fest. Gemäss Schätzungen dürfte es jedoch um mehrere hundert Millionen Franken gehen.
Vor Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen haben die Gemeinden Erlenbach und Regensdorf. Bei Erlenbach ging es um 1,3 Millionen Franken, bei Regensdorf um 4,2 Millionen Franken.