Oberägeri installiert Schranke im Kampf gegen Quaggamuscheln
Wie die Gemeinde Oberägeri mitteilt, soll die neue Zutrittsschranke am Seeplatz das Einschleppen von Schadorganismen in ein Zuger Gewässer verhindern.
Sogenannte invasive Neobiota sind nicht heimisch und können grosse Schäden verursachen. So beispielsweise die kleine Quaggamuschel.
Sie kann sich am Bootsrumpf oder anderswo anheften und ist dazu in der Lage, auch ausserhalb des Wassers längere Zeit zu überleben.
Sie kann seetypische Arten zum Aussterben bringen und überwuchert ganze Uferbereiche, was auch für Badende äusserst unangenehm ist.
Die Quaggamuschel führt aber auch zu massiven wirtschaftlichen Schäden, zum Beispiel durch das Verstopfen von Leitungen.
Zutrittsschranke zum Kampf gegen Einschleppung
Mit der Installation einer Zutrittsschranke hat die Einwohnergemeinde in Zusammenarbeit mit der Korporation Oberägeri, der Gemeinde Unterägeri und dem Kanton eine Massnahme im Kampf gegen die Einschleppung artfremder Pflanzen und Tiere umgesetzt.
«Der Handlungsbedarf ist gross. Wir setzen gemeinsame mit dem Kanton alles daran, den Ägerisee vor invasiven Tieren und Pflanzen zu schützen und wollen proaktiv und präventiv Massnahmen umsetzen», so der zuständige Gemeinderat Beat Wyss.
Bei einem Gewässerwechsel von Booten, die im Kanton Zug immatrikuliert sind, gilt bei der Wiedereinwasserung in den Ägerisee oder den Zugersee die Reinigungs-, Melde- und Bewilligungspflicht.
Die Einwasserungsbewilligungen werden durch das kantonale Amt für Wald und Wild erteilt.
Die Zutrittsschranke geht am Freitag, 10. Mai 2024, in Betrieb
Bootsbesitzer aus dem Ägerital können sich bei der Einwohnergemeinde Oberägeri melden und erhalten gegen Bezahlung einer Depotgebühr einen Badge, welcher die Zutrittsschranke beim Seeplatz öffnet und so die Einwasserung des sauberen Boots ermöglicht.
Nach dem Einwassern kann die Schranke mit dem Badge wieder geschlossen werden. Die Zutrittsschranke wird am Freitag, 10. Mai 2024, in Betrieb genommen.
Bootsbesitzer ausserhalb des Ägeritals mit im Kanton Zug immatrikulierten Booten können gegen eine Depotgebühr und Vorweisen der Einwasserungsbewilligung einen «Tagesbadge» beim Seebeizli oder Ägeribad beziehen.
Andere Wassersportgeräte müssen ebenfalls gereinigt werden
Bootsbesitzer, welche ihren Standplatz beim Seeplatz haben, wurden bereits durch die Korporation Oberägeri angeschrieben und über das Vorgehen informiert.
«Alle weiteren Bootsbesitzer aus dem Ägerital können sich bei der Gemeinde melden. Sie erhalten dann gegen Ausfüllen eines Formulars ebenfalls einen Badge.
Nach einem Gewässerwechsel müssen jedoch auch diese eine Einwasserungsbewilligung einholen», sagt Beat Wyss ergänzend.
Selbstverständlich müssen sämtliche Wassersportgeräte wie SUP, Kanus oder Ähnliches immer auch vor dem Einwassern gereinigt werden. Der Kanton lancierte dazu bereits eine entsprechende Kampagne.