Planauflagen in Othmarsingen
Mitwirkung Verkehrsrichtpläne und Aufhebung von öffentlichen Fusswegrechten und Entwidmung von Strassenflächen/Wegparzellen in Othmarsingen.

Der Strassenrichtplan und der Teilrichtplan Verkehr stammen aus dem Jahr 2002. Seit diesem Zeitpunkt haben sich einige Änderungen im Strassennetz ergeben (neue Strassen, Verkehrsberuhigung, Tempo-30-Zonen usw.) und eine Anpassung drängt sich auf.
Ballmer + Partner AG hat die Verkehrsrichtpläne überarbeitet und die Entwürfe «Teilrichtplan motorisierter Individualverkehr (MIV)», «Teilrichtplan Fussverkehr und ÖV» und «Teilrichtplan Radverkehr» liegen vor.
Gleichzeitig wurde geprüft, welche öffentlichen Fusswegrechte und Wegparzellen im Dorf nicht mehr oder selten benützt werden und aufgehoben bzw. entwidmet werden können:
Fussweg Wilhalde – Fliederweg, Parzellen 204, 1397, 1311, 1312, 215 und 214
Fussweg Stäpfliweg – Lenzburgerstrasse, Parzellen 33 und 34
Fussweg Eisengasse – Lenzburgerstrasse, Parzellen 69, 52, 54, 55, 1613, 57 und 58
Fussweg Lenzburgerstrasse bis Wegparzelle, Parzelle 60
Fussweg Waldrüti bis Lärchenweg, Parzellen 1804 und 1805
Wegparzelle ab Lenzburgerstrasse 12, Parzelle 59
Wegparzelle Eisengasse – Lenzburgerstrasse, Parzellenteil 14
Wegparzelle Hendschikerstrasse – Friedweg, Parzelle 117
Wegparzellen bei der ehemaligen Bünzbrücke, Parzellen 939 und 948
Wegparzelle bei der Wilhalde, Parzelle 936
Die Planentwürfe und die vorgesehenen Aufhebungen der Fusswegrechte sowie Wegparzellen liegen bis am 23. März 2020 zu den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Bemerkungen und Vorschläge zu den Entwürfen können von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, 5504 Othmarsingen, eingereicht werden.