Zuzwil SG erinnert an die Ruhezeit über Mittag

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Wil,

Wie die Gemeinde Zuzwil mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten über die Mittagsstunden von 12 bis 14 Uhr auf Lärm verursachende Arbeiten zu verzichten.

Die Hinterdorfstrasse in Zuzwil (SG).
Die Hinterdorfstrasse in Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Die Tage sind wieder länger, alles wächst und blüht – auch der Rasen. Man sitzt gerne im Freien und geniesst die Ruhe, ohne störendes Geräusch vom Rasenmäher der Nachbarn. Damit alle gleichermassen von der schönen Jahreszeit profitieren können, werden die üblichen Ruhezeiten empfohlen: Von 12 bis 13 Uhr sowie von 20 bis 22 Uhr.

Während der Ruhezeiten soll auf Lärm verursachende Arbeiten, wie Rasenmähen, Häckseln und ähnliches, verzichtet werden. Für die eigentliche Nachtruhe gilt allgemein die Zeit von 22 bis 6 Uhr.

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