Zermatt ruft zum Rückschnitt der Sträucher und Äste auf
Wie die Gemeinde Zermatt informiert, werden Grundeigentümer gebeten, alle auf öffentlichem Grund und Boden hinausragenden Sträucher und Äste zu stutzen.

In den Sommermonaten wachsen die Sträucher und Bäume im Garten.
Doch leider ragt auch mal der eine oder andere Ast in den öffentlichen Verkehrsraum hinein, was zu verschiedenen Problematiken führen kann.
Äste und Sträucher können die Sicht auf den öffentlichen Strassen und Wegen verdecken, was zu einer Behinderung für die Fussgänger und Fahrzeuglenker führen kann.
Die Schneeräumung wird stark erschwert
Zusätzlich ragen schneebedeckte Äste und Sträucher durch das Gewicht des Schnees in den öffentlichen Raum.
Die Schneeräumung des technischen Dienstes wird so an diversen Stellen stark erschwert und die Kommunalfahrzeuge können nicht bis an den Strassenrand fahren.
Hinzu kommt, dass oftmals Carrosserien von Fahrzeugen durch die herausragenden Äste und Sträucher beschädigt werden, was zu unnötigen Unterhalts- und Reparaturarbeiten an den Fahrzeugen führt.
Pflicht des Grundeigentümers
Gemäss dem kantonalen Strassengesetz müssen die auf die Verkehrswege herausragenden Äste jedes Jahr vom Eigentümer bis auf 4,5 Meter oberhalb der Fahrbahn gelichtet werden.
Ein vollständiges Stutzen der Äste kann durch die Behörde gefordert werden, wenn es die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Die Einwohnergemeinde Zermatt macht alle Grundeigentümer darauf aufmerksam, alle über ihre Grundstücke und auf öffentlichem Grund und Boden hinausragenden Sträucher und Äste jeweils zu kappen oder zusammenzubinden.
Die Mitarbeitenden des technischen Dienstes behalten sich das Recht vor, herausragende Äste und Sträucher im Unterlassungsfall basierend auf dem Strassengesetz und den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches zu stutzen.