Weesen warnt vor invasiven Neophyten

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Gaster,

Wie die Gemeinde Weesen mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, Neophyten durch einheimische Kulturen zu ersetzen.

Rebberge am Walensee in Weesen des Kanton St. Gallens im Wahlkreis See-Gaster.
Rebberge am Walensee in Weesen des Kanton St. Gallens im Wahlkreis See-Gaster. - Nau.ch / Simone Imhof

Als Neophyten gelten Pflanzen, die vom Menschen oder durch Tiere in die Schweiz eingeführt wurden. Viele Neophyten sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch unsere Umwelt wie zum Beispiel die Kartoffel oder die Sonnenblume.

Einige von ihnen zeigen jedoch ein invasives Verhalten, indem sie sich stark und schnell ausbreiten und dabei unsere einheimische Flora verdrängen. Diese Arten werden als invasive Neophyten bezeichnet. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs und ihre schnelle Ausbreitung negativ auf.

Einige dieser invasiven Arten können sogar die Gesundheit beeinträchtigen oder grosse Schäden in der Land- und Forstwirtschaft anrichten. Viele invasive Neophyten werden noch heute in Gärten und Parkanlagen gepflanzt und verbreiten sich von da aus ins angrenzende Siedlungsgebiet, in Wälder und in unsere Kulturlandschaft.

Um eine weitere Verbreitung dieser unerwünschten Arten zu verhindern, gilt es die Bestände in der Gemeinde Weesen zu entfernen und durch attraktive einheimische Alternativen zu ersetzen.

Spezialsack für die Neophytenbekämpfung

Um die Bekämpfung der Ausweitung und die richtige Entsorgung zu unterstützen, wird in den Gemeinden der Region Zürichsee-Linth ein Spezialsack dafür angeboten.

Dieser Spezialsack wird gratis von den Gemeinden für die Entsorgung der Neophyten zur Verfügung gestellt. Die entsprechend gekennzeichneten Neophytensäcke sind transparent und dürfen nur zur Entsorgung von invasiven Pflanzen benutzt werden.

Die Neophytensäcke können auf der Gemeindeverwaltung im Front Office oder beim Entsorgungspark an der Moosstrasse (Öffnungszeiten: Mittwoch 17 bis 18 Uhr und Samstag 10 bis 11.30 Uhr) gratis bezogen werden.

Die vollen Neophytensäcke können mit dem normalen Hauskehricht mitgegeben werden. Eine Entsorgung mit dem Grüngut ist verboten, da diese Pflanzen verbrannt werden müssen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.

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