Beromünster sucht dringend Wohnraum für Flüchtlinge
Wie die Gemeinde Beromünster schreibt, muss sie bis 1. September 2022 mindestens 40 Flüchtlinge aufnehmen, weshalb sie dringend Wohnraum benötigt.

Um den Zustrom Schutzsuchenden längerfristig bewältigen zu können, nimmt der Kanton Luzern die Gemeinden in die Pflicht. Die Gemeinden sind angehalten, Wohnraum für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereitzustellen. Eine Gemeinde ist verpflichtet, pro 1000 Einwohner 23,5 Personen unterzubringen.
Für die Gemeinde Beromünster heisst dies, dass im Soll 99 Personen aufgenommen werden müssen. Gemäss der Gemeindezuweisung (Stand 30. Juni 2022) sind aktuell 44 Personen in der Gemeinde Beromünster untergebracht.
In einem ersten Schritt werden diejenigen Gemeinden zur Bereitstellung von Wohnraum aufgefordert, die das Soll zu weniger als 90 Prozent erfüllt haben. Der Aufnahmetermin wird offiziell auf den 1. September 2022 festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde Beromünster aufgefordert, mindestens 40 Personen aufzunehmen.
Der Gemeinde drohen bei Nichterfüllung Ersatzabgaben von 72‘000 Franken
Gemeinden, die die Bereitstellung von Wohnraum nicht fristgerecht erfüllen, haben basierend auf dem Sozialhilfegesetz SHG (SRL 892) Ersatzabgaben zu leisten. Die Höhe der Ersatzabgaben wird in der kantonalen Asylverordnung (SRL 892b) geregelt.
Eine Hochrechnung für die Gemeinde Beromünster ergibt beim aktuellen Stand für das Jahr 2022 eine Ersatzabgabe von 72‘000 Franken und für das gesamte Jahr 2023 eine Abgabe von 552‘000 Franken.
Die Gemeinde ist daher auf die aktive Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Die Bevölkerung wird gebeten, mögliche Unterbringungsmöglichkeiten an die Gemeindeverwaltung Beromünster, an Ramona Thalmann, telefonisch oder per E-Mail zu melden. Weitere Informationen sind auf der Gemeindewebseite zu finden.