Stans führt ein Fussgängerverbot auf der Tottikonstrasse ein
Wie die Gemeinde Stans berichtet, kann das Trottoir voraussichtlich ab 24. Dezember 2021 für Fussgänger wieder freigegeben werden.

Die beiden Baustellen neben der Tottikonstrasse zwischen Bahnhofplatz und Robert-Durrer-Strasse verunmöglichen zurzeit eine sichere Fussgängerführung. Daher musste ein befristetes Fussgängerverbot angeordnet werden, da nur so die zu Fuss Gehenden von der grössten Gefahrenstelle bei den Baustellenzufahrten ferngehalten werden können.
Diese Massnahme im Bereich der beiden Baustellen wurde unter Einbezug der Kantonspolizei Nidwalden und der Beratungsstelle für Unfallverhütung evaluiert, geprüft und umgesetzt. Dabei war das primäre Ziel der Schutz der Fussgänger als schwächste Verkehrsteilnehmende.
Die zu Fuss Passierenden werden gebeten, die Umleitung über die Büntistrasse oder in Richtung Apotheke Zelger zu benutzen. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass diese Fussgängerführung zu einem Umweg führt.
Die Umleitung ist befristet
Aus Sicherheitsgründen ist eine andere Lösung leider nicht möglich. Die Umleitung ist befristet. Voraussichtlich ab 24. Dezember 2021 kann das Trottoir für Fussgänger wieder freigegeben werden.