Quartierplan Boldern, Abrechnung der Verfahrens- und Vollzugskosten

Gemeinde Männedorf
Gemeinde Männedorf

Stäfa,

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 30. September 2020 die Abrechnung der Verfahrens- und Vollzugskosten vom 20. September 2019 genehmigt.

Gemeinde Männerdorf - Gemeinde Männerdorf

Gegen den Beschluss kann innert dreissig Tagen, von der Publikation bzw. Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschuss ist beizulegen.

Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Der Beschluss und die Abrechnung der Verfahrens- und Vollzugskosten des Quartierplans Boldern kann während der Rekursfrist bei der Gemeinde Männedorf, Hochbau, Saurenbachstrasse 6, in 8708 Männedorf während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

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