Männedorf: Abstimmungen und Wahlen

Gemeinde Männedorf
Gemeinde Männedorf

Stäfa,

Ersatzwahl eines Mitglieds der Evang.-ref. Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2018-2022; Ansetzung der 1. Frist.

Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa

Für den aus der Evang.-ref. Kirchenpflege zurücktretenden René Röthlisberger ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2018 – 2022 zu wählen. In Anwendung von Art. 7 der Kirchgemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 22. April 2020 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Männedorf, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. In die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege wählbar ist gemäss Art. 20 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich jede stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat.

Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Wahlvorschläge bis spätestens 22. April

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Für die Wahlen der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege dürfen Wahlvorschläge nur von Stimmberechtigten, welche der Kirchgemeinde angehören, unterzeichnet werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat Männedorf erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf erhältlich.

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