St.Gallen will spezialisierte Pflegeangebote höher entschädigen
Die St.Galler Betagten- und Pflegeheime sollen für besonders anspruchsvolle Pflegefälle höhere Entschädigungen erhalten.

Die Regierung hat dazu eine Gesetzesanpassung ausgearbeitet. Der Kanton rechnet dafür mit Mehrkosten von gut drei Millionen Franken jährlich.
Der Entwurf zum Nachtrag zum Sozialhilfegesetz befindet bis Ende Juni in der Vernehmlassung, wie die St.Galler Staatskanzlei am Freitag, 21. April 2023, mitteilte.
Die nötige Volksabstimmung über die Vorlage ist für 2024 geplant. Die neue Lösung könnte dann auf Anfang 2025 in Kraft treten.
Bei den speziellen Pflegefällen geht es etwa um betagte Menschen mit einer psychischen Grunderkrankung, die eine aufwendige individuelle Betreuung benötigen.
Mehraufwand für Betagten- und Pflegeheime
Dies kann auch mit speziellen Baumassnahmen verbunden sein. Betroffen sind auch Menschen, deren Pflege zum Beispiel wegen einer Tetraplegie schwierig und komplex ist.
Solche Fälle verursachen den Betagten- und Pflegeheime einen Mehraufwand.
Ohne Kostengutsprache der Gemeinde müssen die Heime diese Mehrkosten selbst tragen.
Situation bei der spezialisierten Palliativpflege sei etwas anders
Hier soll der Kanton in die Lücke springen und die Mehrkosten in Zukunft übernehmen. Die Regierung geht von gut drei Millionen Franken jährlich aus.
Etwas anders ist die Situation bei der spezialisierten Palliativpflege für Menschen mit unheilbaren Krankheiten.
Für ihre Betreuung in den Hospizen in St.Gallen und Grabs vergütet der Kanton bereits heute höhere Pflegekosten-Ansätze. Auch dies soll in der Gesetzesvorlage neu geregelt werden.