St. Gallen unterstützt die von der Pandemie betroffenen Unternehmen

St. Gallen hat einen erneuten Gebührenerlass für Gastronomie, Läden, die keine Waren des täglichen Gebrauchs anbieten und Taxi-Unternehmen erlassen.

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Bei strategisch wichtigen Themen wollen Ostschweizer Kantone enger zusammenarbeiten. Dafür gab es eine Medienorientierung in St. Gallen. (Archivbild) - keystone

Um gegen den Anstieg der Corona-Fallzahlen vorzugehen, beschloss der Bundesrat Ende 2020 einen Shutdown, welcher diverse Wirtschaftszweige stark einschränkte. So galt vom 22. Dezember 2020 bis zum 19. April 2021 ein grundsätzliches Betriebsverbot für Gastwirtschafsgewerbe.

Die darauffolgende Öffnung der Aussenbereiche von Gastronomiebetrieben war unter anderem wegen der Wetterlage im Frühjahr 2021 nicht rentabel umsetzbar.

Deshalb erlässt die Stadt St. Gallen für Gastronomiebetriebe und Tanzlokale die Patentgebühren, die Nutzungsgebühren für Aussengastronomien sowie die Bewilligungsgebühren für die Verkürzung der Schliessungszeiten für den Zeitraum von Oktober 2020 bis Juni 2021.

St. Gallen erlässt die Standgebühren für Taxi-Unternehmen

Ebenfalls stark vom Shutdown betroffen waren Ladengeschäfte, welche keine Waren des täglichen Gebrauchs anbieten. Sie mussten vom 18. Januar 2021 bis Ende Februar 2021 schliessen. Für diesen Zeitraum werden die Bewilligungsgebühren für die Warenauslage und für das Aufstellen von Reklametafeln erlassen.

Taxi-Unternehmen waren zwar nicht durch ein Betriebsverbot betroffen, erlitten aber wesentliche Umsatzeinbrüche, da das gesellschaftliche Leben im Shutdown auf ein Minimum reduziert wurde.

Deshalb werden die Gebühren für die Standplätze von A-Taxis in der Stadt St. Gallen für die erste Jahreshälfte 2021 erlassen.

St. Gallen möchte finanzielle Unterstützung bieten

Insgesamt werden Gebühren von rund 200'000 Franken erlassen. Mit diesem erneuten Gebührenerlass will die Stadt St. Gallen im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützung bieten.

Betroffene Betriebe und Unternehmen werden von der Stadtpolizei St. Gallen über die Art der Verrechnung respektive über die Rückvergütung informiert.

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