Notverordnung: Solothurner Gemeinden bleiben handlungsfähig
Solothurner Gemeinden können künftig auch auf dem zirkularen Weg und in Videokonferenzen Beschlüsse fällen.

Im Kanton Solothurn können Gemeinderäte auch in Videokonferenzen und auf dem Zirkularweg Beschlüsse fassen. Der Regierungsrat hat mit einer entsprechenden Notverordnung die Handlungsfähigkeit der Gemeinden trotz Pandemie sichergestellt.
Gemeinden haben erhebliche Bedenken
Die Massnahmen des Bundes und des Kantons zur Bekämpfung des Coronavirus beeinflussten die Handlungsfähigkeit der Gemeinden. Dies teilte die Staatskanzlei Solothurn am Freitag mit. Bei etlichen Gemeinden bestünden bei der Durchführung von notwendigen Sitzungen der Behörden sowie von Gemeindeversammlungen erhebliche Bedenken.

Die Verordnung ermöglicht den Gemeindebehörden beispielsweise, mit Hilfe technischer Hilfsmittel wie Videokonferenz oder auf dem Zirkularweg Beschlüsse zu fassen. Sie schafft auch die Möglichkeit, dass das Volk direkt in einer Urnenabstimmung statt an einer Gemeindeversammlung entscheiden kann.
Verordnung ist maximal ein Jahr gültig
Die Verordnung gilt per sofort. Sie ist so lange «wie nötig, höchstens jedoch für ein Jahr in Kraft», wie die Staatskanzlei festhält. Der Regierungsrat werde die Verordnung ganz oder teilweise aufheben, sobald die Anordnungen nicht mehr nötig seien.