Aufhebung von Gräbern in Goldach
Nach Ablauf der 10-jährigen Grabesruhe räumt die Gemeinde Goldachab dem 1. Februar 2020 die Urnenwand UW 3–5.

Betroffen sind die Bestattungsjahrgänge 2008–2009. Die betroffenen Angehörigen werden ersucht, bis 31. Januar 2020 allfälligen Grab- und Blumenschmuck zu entfernen. Danach verfügt die Gemeinde entschädigungslos darüber.