Pensionskasse prüft Anschlusslösung
Für eine gesicherte Zukunft der Vorsorge prüft der Verwaltungsrat der Pensionskasse der Stadt Romanshorn den Anschluss an die Pensionskasse Thurgau.

Die laufende Sanierung der Pensionskasse der Stadt Romanshorn hat den Verwaltungsrat der Pensionskasse und die Stadt als grösste angeschlossene Arbeitgeberin veranlasst, eine Entwicklungsanalyse durch unabhängige Experten für berufliche Vorsorge durchführen zu lassen. Das Resultat spricht eine deutliche Sprache: Die Pensionskasse der Stadt Romanshorn sei mittelfristig zu klein für eine weitere Eigenständigkeit.
Empfohlen wird darum ein Anschluss an eine grössere Pensionskasse. Erfreulicherweise hat die Pensionskasse Thurgau eine Richtofferte für einen Anschluss per 1. Januar 2021 abgegeben.
Da die Jahresrenditen 2020 noch unbekannt sind, werden die einmaligen Kosten auf zehn bis fünfzehn Millionen Franken veranschlagt. Die Unterdeckung der teilkapitalisierten Pensionskasse der Stadt Romanshorn per 31. März 2020 beträgt rund 14 Millionen Franken, der geschätzte Deckungsgrad liegt bei 77,4 Prozent.
6 weitere kleinere Arbeitgeber der Kasse angeschlossen
Neben der Politischen Gemeinde Romanshorn und dem städtischen Regionalen Pflegeheim sind 6 weitere kleinere Arbeitgeber der Kasse angeschlossen. Wegen der bestehenden Staatsgarantie müssen bei einem Wechsel sämtliche Verpflichtungen voll ausfinanziert werden.
Arbeitnehmende wie Arbeitgeber profitieren bei der Pensionskasse Thurgau insgesamt von einem deutlich besseren Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei Rentnerinnen und Rentnern ist der Besitzstand, d.h. die laufende Rente, gesetzlich garantiert. Die unabhängigen Experten raten dringend zur Anschlusslösung und machen darauf aufmerksam, dass ein Zuwarten die finanzielle Situation mit grosser Wahrscheinlichkeit weiter verschlechtern würde.
Verwaltungsrat und Stadtrat sind von der anvisierten Lösung beziehungsweise der Offerte der Pensionskasse Thurgau überzeugt. Sie haben den angeschlossenen Arbeitgebern sowie Vertretern der Interpartei kürzlich die Fakten unterbreitet und die Arbeitnehmenden über die Pläne in Kenntnis gesetzt. Voraussetzung für den Anschluss ist wegen der benötigten Mittel eine Urnenabstimmung, die auf den 27. September 2020 gelegt wurde.