Reinach berichtet von Drittmeldepflicht der Vermieter

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Aargau Süd,

Wie die Gemeinde Reinach informiert, sind Immobilienverwaltungen verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden.

Das Gemeindehaus in Reinach.
Das Gemeindehaus in Reinach. - Nau.ch / jpix.ch

Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden.

Dazu stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, diese sogenannten Drittmeldungen bequem elektronisch zu übermitteln.

Die erste Möglichkeit ist, dass kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber ihre Meldung über den Weblink auf der Webseite des Kantons Aargau vornehmen können.

Die zweite Möglichkeit ist, dass grössere Liegenschaftsverwaltungen in ihrer Fachapplikation eine Funktion zur Übermittlung der Drittmeldungen integrieren können, wenn sie an sedex (secure data exchange) angebunden sind.

Ein- und Auszüge der Vermieter können online gemeldet werden

Wer sich für diese Variante entscheidet, soll mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.

Mit der Drittmeldepflicht kann man Ein- und Auszüge der Mieter sowie Logisnehmer online an die Gemeinde melden.

Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher die zu vermietende Liegenschaft steht.

Dadurch können Ein-, Um- und Wegzüge von Mietern schneller und medienbruchfrei verarbeitet werden.

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