Reinach AG erinnert an die Meldepflicht der Vermieter
Wie die Gemeinde Reinach AG mitteilt, sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge den Einwohnerdiensten zu melden.

Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mietern den Einwohnerdiensten zu melden.
Es stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, diese sogenannten Drittmeldungen bequem elektronisch zu übermitteln.
Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldung über den auf der Gemeindewebseite publizierten Weblink vornehmen.
Grössere Liegenschaftsverwaltungen können in ihrer Fachapplikation eine Funktion zur Übermittlung der Drittmeldungen integrieren, wenn sie an Sedex (Secure Data Exchange) angebunden sind.
Die Meldung erfolgt an die Gemeinde der Liegenschaft
Wer sich für diese Variante entscheidet, soll mit dem Bundesamt für Statistik Kontakt aufnehmen.
Mit der Drittmeldepflicht können sie Ein- und Auszüge ihrer Mieter sowie Logisnehmer online an die Gemeinde melden.
Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher ihre zu vermietende Liegenschaft steht.
Dadurch können Ein-, Um- und Wegzüge von Mietern schneller und medienbruchfrei verarbeitet werden.