COVID-19-Schutzkonzept für öffentliche Räume in Reinach

Der Gemeinderat Reinach hat ein Schutzkonzept für öffentliche Räume und Sportanlagen erlassen. Dieses gilt ab 6. Juni.

Der Saalbau in Reinach.
Der Saalbau in Reinach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Nachdem der Bund die Schutzmassnahmen weiter gelockert hat, hat der Gemeinderat für alle öffentlichen Räume sowie die Sportanlagen im Besitz der Gemeinde Reinach ein Schutzkonzept erlassen.

Dieses Schutzkonzept zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden übergeordneten Schutzmassnahmen Versammlungen, Veranstaltungen oder ein Trainingsbetrieb auf und in den Sportanlagen wieder stattfinden können. Das Schutzkonzept gilt ab 6. Juni 2020 und kann auf der Webseite der Gemeinde Reinach eingesehen oder heruntergeladen werden.

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