Otelfingen muss Mehrwertausgleich gesetzlich regeln
Mit dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz soll ein Anteil der Landwertzunahme von den Landeigentümern an die Gemeinde Otelfingen abgegeben werden.

Wie die Gemeinde Otelfingen mitteilt, trat am 1. Mai 2014 das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) im Kanton Zürich in Kraft, welches verlangt, dass erhebliche planungsbedingte Vor- und Nachteile auszugleichen sind. Der Kantonsrat hat für den Kanton Zürich am 28. Oktober 2019 das Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) beschlossen, welches seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist.
Nachdem der Kanton die gesetzlichen Rahmenbedingungen beschlossen hat, sind die Gemeinden nun ebenfalls verpflichtet, die gesetzliche Basis für den Mehrwertausgleich zu schaffen. Dies erfolgt mittels einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO).
Der Landwert nimmt zu
Der Mehrwertausgleich wird insbesondere bei Auf- und Umzonungen von Grundstücken relevant. Durch eine solche Massnahme nimmt der Landwert in der Regel zu. Mit dem Mehrwertausgleichsgesetz soll dabei ein Anteil dieser Landwertzunahme (Mehrwert) von den Landeigentümern an die Gemeinden abgegeben werden.
Die Gemeinde kann dabei in der Bau- und Zonenordnung den Abgabesatz sowie die Mindestfläche der Grundstückgrössen festlegen. Zu beachten ist, dass für das ganze Gemeindegebiet eine einheitliche Regelung zu treffen ist.